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Daß das Wort "Übernahmeverschulden" ohne vertiefte juristische Ahnung immer wieder mal in den Raum geworfen wird (ich nehme mich da nicht aus), ist leider wirklich so.
Kennst Du Fälle, in denen Weiterbildungsassistenten tatsächlich ein Übernahmeverschulden angelastet worden ist?
Das scheint ja mal wieder ein bürokratischer Auswuchs zu werden und öffnet der Verschlechterung der medizinischen Versorgung Tür und Tor. Mir ist auch klar, daß nicht jeder Facharzt wirklich kompetent ist. Aber irgendwo muß man halt auch mal eine Grenze setzen, ab der ein Arzt mehr Verantwortung tragen darf und muß, als ein Weiterbildungsassistent. Und die Facharztausbildung ist ja nicht gerade kurz. Insofern finde ich diese Grenze schon ok.
Die Qualifikations-/ Kompetenzbezogene Bewertung ist zwar nett gedacht. Und natürlich gibt es Assistenten in Weiterbildung, die vielleicht fachlicher fitter sind, als mancher Facharzt. Aber die Krankenhausverwaltungen werden die Chance, weniger Aufsicht/ Fachärzte einzustellen, selbstverständlich schamlos ausnutzen.
Ok, erwischt. Den Satz habe ich tatsächlich überlesen. Mea culpa
Pure Vernunft darf niemals siegen!
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Du hast ja Recht, der Weg bis zum Übernahmeverschulden ist weit... da kommt noch so einiges, bis der Assistent tatsächlich "richtig" selber dran ist.
Und die Verantwortlichkeit des Chefs i.S.v. Organisationsverschulden steht wohl völlig außer Frage, so dass der bei Komplikationen sicher ein sehr sehr großes Problem bekommt...
Aber darauf vertrauen...? Vor Gericht und auf hoher See und so...
Mir ist durchaus bewusst, dass es auch noch ein Konzept der "bewussten Fahrlässigkeit" gibt. Und dass der Chef ganz zweifellos geltend machen könnte, er wolle ja keinen Taterfolg.
Aber bei dieser Konstellation...
- WBA alleine
- unbekannte Arbeitsumgebung
- unbekanntes Assistenzpersonal
- Facharzt nicht nur nicht unmittelbar verfügbar, sondern unter Umständen gar nicht verfügbar...
Da kann der Chef meiner Ansicht nach nicht mehr argumentieren, er habe ja nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und darauf vertraut, dass Tara die ihr übertragenen Aufgaben ganz ganz bestimmt korrekt ausführen würde und keinesfalls Probleme auftreten würden, die sie nicht beherrschen kann.
(Sondern ich sehe da "Ach, wird bestimmt irgendwie klappen... außerdem, sonst ist keiner da, also müsste ich alternativ den Termin absagen, und das steht nicht zur Diskussion". Ich sehe für meinen Teil insofern durchaus seitens Taras Chef eine gewisse Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Konsequenzen. Aber vielleicht ist es auch ganz gut, dass ich mich gegen Jura und für Medizin entschieden habe )
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Das ist natürlich Kaffeesatzleserei und die Abgrenzung ist sicherlich problematisch, aber der Eventualvorsatz setzt die Billigung (sozusagen als schwächste Form des Wollens) des Taterfolgs voraus. Dieser kann dem Täter durchaus unerwünscht sein, er findet sich dennoch mit der Möglichkeit ab. Im vorliegenden Szenario, zuckt der Chef beim Gedanken an einen schwer geschädigten Zahnarztpatienten also mit den Schultern und setzt die Dienstplanung wie gehabt um. Wär blöd, aber ein bisschen Schwund ist halt immer. Auch bei der bewussten Fahrlässigkeit ist dem Chef die Möglichkeit des Eintretens des tatbestandlichen Erfolgs bekannt, er vertraut aber, wie du schon ausgeführt hast, darauf, dass eine Komplikation auf Grund ihrer Unwahrscheinlichkeit nicht eintreten wird und, falls doch, von Tara und ihm gut gehändelt werden kann, sodass es zu keiner Schädigung des Patienten kommt. Leichtfertig, aber eben nicht vorsätzlich. So sehe ich das zumindest, aber ich möchte auch nicht in der Haut des Chefs stecken, falls es wegen so einer Konstellation mal zur Verhandlung kommt.