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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Ich sehe für meinen Teil insofern durchaus seitens Taras Chef eine gewisse Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Konsequenzen.
    Im besseren Fall ist es Gleichgültigkeit. Im schlechteren Fall ist es Vorsatz.
    Von der Reaktion des Chefs auf Taras Vorsprechen (hoffentlich macht sie es auch) würde ich abhängig machen, ob ich weiterhin in dieser Anästhesiepraxis arbeiten würde.
    Sollte der Chef jetzt merken, daß er Tara in eine ungute Situtation gebracht hat, kann man es noch als Ausrutscher gelten lassen und hoffen, daß es zukünftig nicht mehr vorkommt.
    Wenn der Chef aber irgendwie nach dem Motto "Ach.....sieh es doch nicht so eng. Ich kann den Termin nicht absagen. Eine kleine Analgosedierung wird schon gut gehen." reagiert, ist davon auszugehen, daß er weder ein Unrechtsbewusstsein hat, noch lernbereit ist. Dann also: kündigen.



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  2. #27
    Registrierter Benutzer
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    Hallo!
    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Mir steht morgen Nachmittag also ein unangenehmes Gespräch vor! Mir ist nun mehr als deutlich bewusst durch eure Antworten, dass mein "ungutes Gefühl" auch bei einer niedirg dosierten AGS, bei "leichten" Eingriffen, durchaus berechtigt ist und habe mich entschlossen ihm mitzuteilen das ich diesen Dienst nicht machen werde. Ich werde ihm auch sagen das diese Situation nun hoch unangenehm für mich war/ist und ich nicht mehr in so eine Situation gebracht werden möchte. Ich arbeite unglaublich gern dort. Auch erst seit kurzer Zeit. Ich denke auch das ich dort eine gute und wertvolle Arbeit leiste in diesem kleinen Betrieb. Ich fände es schade deshalb gekündigt zu werden oder selber kündigen zu müssen (abgesehen auch von Existenzängsten ohne Arbeit; ich habe 3 Kinder, eines davon mti Behinderung plus ein frisch gebautes Haus....ich bin nicht sonderlich flexibel was die Stellensuche angeht).
    Dennoch habe ich eine Verantwortung den Patienten und mir selbst gegenüber und das geht einfach so nicht.
    Puh....mir schlägt jetzt schon das Herz bis zum Halse wenn ich an morgen denke......
    Danke nochmals und gute Nacht!
    Tara



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    @tara84:
    Das ist wirklich eine unangenehme Situation für Dich, in die Du auch noch unschuldig hineinmanövriert worden bist. Das tut mir leid!
    Lies Dir am besten die hier im Thread zitierten Leitlinien für ambulante Narkosen durch, damit Du genug Argumente hast, die Du für Dich nutzen kannst.
    Es ist zwar ansatzweise verständlich, daß der Chef Dich alleine für die Analgosedierung einsetzen möchte, denn er trägt ja die finanzielle Verantwortung für seine Praxis und möchte so effizient wie möglich arbeiten. Aber hier geht er echt zu weit, soweit man das anhand der uns vorliegenden Informationen beurteilen kann.
    Laß Dich nicht mit billigen Arguemten dazu überreden, die Analgosedierung doch alleine durchzuführen.



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  4. #29
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Zitat Zitat von ChillenMitBazillen Beitrag anzeigen

    Dementsprechen gibt es auch ein BGH-Urteil aus den 80ern, das besagt, dass ein Assistenzarzt nur unter unmittelbarer Aufsicht arbeiten darf, eine telefonische Rufbereitschaft reicht aus genau diesem Grund nicht aus.
    Damit wäre ja so ziemlich jedes Hintergrund-Dienst-Modell hinfällig....



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  5. #30
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^
    Problem Bereitschafts- und Nachtdienst


    Im vertragsärztlichen ambulanten Bereich ist ausdrücklich geregelt, dass Weiterbildungsassistenten nicht am Notdienst teilnehmen dürfen. Für die stationäre Versorgung gibt es keine entsprechende Regelung mit der Folge, dass Weiterbildungsassistenten häufig zum Bereitschaftsdienst und zur Nachtschicht eingeteilt werden. Haftungsrechtlich ist dies dann nicht zu beanstanden, wenn der Weiterbildungsassistent bereits die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten besitzt, um auch ohne förmliche Facharztanerkennung den Facharztstandard gewährleisten zu können und im Zweifel einen erfahrenen Facharzt hinzuzieht. Allerdings droht hier stets die eigene Haftung des Chefarztes, wenn er Weiterbildungsassistenten zu viel abverlangt und zum Dienst einteilt, obwohl diese noch nicht die nötige Erfahrung besitzen.
    ==> http://www.kanzlei-wbk.de/aktuelles-...cht---152.html
    I'm a very stable genius!



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