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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich hätte ein paar kurze Fragen:

    1. Wenn ich einen Platz über die Wartezeitquote bekommen habe, kann ich nicht an den Nachrückverfahren teilnehmen?

    2. Wenn ich einen Platz nicht annehme, sammel ich dann einfach weiter Wartesemester und kann es im nächsten Jahr erneut versuchen?

    3. Was ist wenn ich einen Platz annehme, in der Hoffnung diesen zu tauschen, aber mich dann wieder vor Beginn des Semesters exmatrikuliere, wenn kein Tausch zustande kommt? Kann ich es dann auch im nächsten Jahr wieder versuchen?



  2. #2
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    Hi,

    1. Das Verfahren ist mit der Zulassung (hier in der Wartezeitquote) abgeschlossen, an einem Nachrückverfahren nimmt man nicht teil.

    2. Genau, dann sammelst du einfach weiter Wartesemester. Falls man den Platz wegen eines Dienstes nicht annehmen kann, hat man nach Ende des Dienstes Anspruch auf den Platz. Ansonsten kommt man einfach erneut in den "Bewerbertopf".

    3. Auch dann kann man es im nächsten Jahr wieder versuchen.



  3. #3
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    Zitat Zitat von mennisco Beitrag anzeigen
    Hi,

    1. Das Verfahren ist mit der Zulassung (hier in der Wartezeitquote) abgeschlossen, an einem Nachrückverfahren nimmt man nicht teil.

    2. Genau, dann sammelst du einfach weiter Wartesemester. Falls man den Platz wegen eines Dienstes nicht annehmen kann, hat man nach Ende des Dienstes Anspruch auf den Platz. Ansonsten kommt man einfach erneut in den "Bewerbertopf".

    3. Auch dann kann man es im nächsten Jahr wieder versuchen.
    Danke für die schnelle Hilfe!

    Und was Punkt 3 angeht: Kriege ich ein Wartesemester angerechnet, wenn ich mich exmatrikuliere bevor das Semester beginnt(ich nehme an 1.10.17)?



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