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Das ist in Bayern so gelöst: der Neue bekommt ein Jahr befristet automatisch die Weiterbildungsbefugnis die der alte Chef hatte für den Facharzt. In der Zeit stellt der Neue nen Antrag und dann wird entschieden wie es weiter läuft.
Insofern wird das dann schon anerkannt. Außerdem kann man sich auf §10 der Weiterbildungsordnung berufen, das hat mir auch die Dame der BLÄK gesagt mit der ich den Weiterbildungsantrag meines Chefs durchdiskutiert hab (ich hab damals den Papierkram für die Weiterbildungsbefugnis meines Chefs gemacht, auch ne interessante Geschichte). Darin steht, dass eine gleichwertige Weiterbildung auch anerkannt werden kann. Also wenn halt für einen gewissen Zeitraum mal keine Befugnis offiziell vorliegt dann geht das schon auch mal...