Der erste sinnvolle und hilfreiche Satz von dir
Vor 2020 wird sich sicher nichts ändern. Da braucht man jetzt keine Panik verbreiten weil man nen Zeitungsartikel gelesen hat über ein Thema, dass die meisten Warter schon seit Monaten diskutieren.
Und der Zug zum Sommersemester ist eh abgefahren, da braucht man jetzt ein keine Empfehlungen mehr abzugeben.
Hochschulstart schreibt:
In jedem Fall bleibt das Verfahren in seiner bisherigen Form bis zum Wintersemester 2019/20 (einschließlich) in Kraft.
Quelle: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2334
Woher sie diese Information nehmen weiß ich nicht, denn in der Entscheidung ist davon nicht die Rede; dort steht nur folgendes:
Die mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärten Vorschriften gelten bis zu einer Neuregelung fort. Bis zum 31. Dezember 2019 ist eine Neuregelung zu treffen.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht....bvl000314.html