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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Um den Thread wieder aufzuleben,
    auf Anraten von @Davo. Vielen Dank nochmal dafür, habe ich mich ein wenig informiert und so zu der Entscheidung gekommen einen Ortsantrag für Köln zu stellen. Da ich mich gut mit meinen Arbeitgeber verstehe, hat er dann für mich auch die erforderlichen Bescheinigungen in meiner Sinne erstellt. Kurz zusammengefasst, braucht man ein Arbeitsnachweis über eine steuerpflichtige Tätigkeit( aus der soll ersichtlich ist, dass man monatlich eindeutig mehr als 450 Euro verdient) Da ich darüberhinaus als Kleinunternehmer selbständig bin, müsste ich noch die GuV (Gewinn und Verlustrechnungen für das letzte Jahr) vorlegen(diese sollten von einem vereidigten Steuerberater bestätigt werden.), sowie eine Eidestaatliche Versicherung darüber, dass man diese Tätigkeit auch während des zukünftigen Studiums ausführen möchte, was ich natürlich beabischtige. Ich warte nun seit einigen Tagen auf die Entscheidung ob das angenommen wird oder nicht. Werde euch auf den laufenden halten.

    Es ist etwas ausführlich geworden, denke aber, dass es Sinn macht und eventuell weiteren Leuten bei Ihrer Recherche helfen wird.



    Grüße
    habitats67



  2. #37
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    Zitat Zitat von Habitats67 Beitrag anzeigen
    Um den Thread wieder aufzuleben,
    auf Anraten von @Davo. Vielen Dank nochmal dafür, habe ich mich ein wenig informiert und so zu der Entscheidung gekommen einen Ortsantrag für Köln zu stellen. Da ich mich gut mit meinen Arbeitgeber verstehe, hat er dann für mich auch die erforderlichen Bescheinigungen in meiner Sinne erstellt. Kurz zusammengefasst, braucht man ein Arbeitsnachweis über eine steuerpflichtige Tätigkeit( aus der soll ersichtlich ist, dass man monatlich eindeutig mehr als 450 Euro verdient) Da ich darüberhinaus als Kleinunternehmer selbständig bin, müsste ich noch die GuV (Gewinn und Verlustrechnungen für das letzte Jahr) vorlegen(diese sollten von einem vereidigten Steuerberater bestätigt werden.), sowie eine Eidestaatliche Versicherung darüber, dass man diese Tätigkeit auch während des zukünftigen Studiums ausführen möchte, was ich natürlich beabischtige. Ich warte nun seit einigen Tagen auf die Entscheidung ob das angenommen wird oder nicht. Werde euch auf den laufenden halten.

    Es ist etwas ausführlich geworden, denke aber, dass es Sinn macht und eventuell weiteren Leuten bei Ihrer Recherche helfen wird.



    Grüße
    habitats67
    Hi, also der Nachweis, dass man mehr als 450 verdient und Steuerpflichtig ist, ist doch einfach der Lohnsteuerbescheid ? oder weiß nicht monatliche Abrechnung ? und was hat es mit dieser eidesstaatlichen Versicherung auf sich ? Gibt's da vordrucke dafür, muss ich zu einer Behörde und mit das abstempeln lassen oder sonst was ? Reicht nicht wenn ich meinen Arbeitsvertrag einreiche, beglaubigt natürlich, auf dem es schwarz auf weiß steht.."Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit" ? Danke für die Antwort



  3. #38
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    Hallo aendi0789,

    ja in der Regel reicht der Lohnsteuerbescheid aus dem die Sachen ersichtlich sind. Mir wurde allerdings am Telefon auch geraten die letzten drei Gehaltsabrechnungen mitzuschicken. Das würde ich dir auch empfehlen. Darüberhinaus auch eine aktuelle Meldebescheinigung. Es wird immer einzeln geprüft ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Man muss hier verstehen, dass die Entscheidung auch stichfest gegenüber jeglichen Klagen stehen soll. Sprich eine Person die dabei benachteiligt ist, kann hier hochschulstart verklagen und fordern auch anhand dessen einen Platz an der Hochschule zu bekommen. Deswegen würde ich jedem raten so viele Unterlagen wie möglich mitzuschicken, da es bei einigen Orten ( siehe Köln, Berlin und co) über den Erhalt eines Studienplatzes enscheidend werden kann.
    Eine Eidestaatliche Versicherung kannst du mithilfe von unzähligen Vorlagen im Netz erstellen. Hier ist es wichtig zu schreiben, dass dir die gesetzlichen Folgen von Meineid bekannt sind und was den Inhalt angeht, einfach zu beschreiben, was du tust und warum du unbedingt an dieser Hochschule zugelassen werden möchtest und für dich keine andere Hochschule in Frage käme. Du musst auch noch darlegen, dass du auch später vorhast diese Tätigkeit während des Studiums auszuführen. (Hier ist es besonders hilfreich wenn du von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung bekommst, wo er klar bestätigt, dass du das auch machen kannst. Sprich er sollte sich bereit erklären dich auf Teilzeit oder als studentische Hilfskraft einzustellen.)
    Das ganze geht natürlich nur wenn du bei der Bewerbung auch nur eine Uni angibst, wo du später vorhast zu studieren. Diese sollte auch die nächste Uni sein. Bei der Bewerbung darfst du auch nicht erlauben dich an einer anderen Uni zuzulassen, ansonsten ist dein Antrag nichtig. Wie man sieht kann es wenn man Pech hat, auch vorkommen, dass man leer ausgeht. Diese Entscheidung ist dann jeden selbst überlassen.

    Grüße
    habitats67



  4. #39
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    Ok, Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Also wenn ich diesen SK 3 Antrag mit einem unbefristeten Job stelle, bedeutet das für mich, dass nur HD in frage kommt, und keine andere Uni, das ist mies. Denn in HD werden ca. 60 plätze nach Wartezeit vergeben. Somit verspiele ich einfach die Chancen dann in Mannheim genommen zu werden, wo ca. 30 Leute den Platz bekommen, und an anderen Unis in meiner Region mit denen ich auch leben könnte. Das verringert deutlich die Chance, abgesehen davon, dass ich eine bessere SK habe, oder sehe ich das falsch ?



  5. #40
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    Auf Hochschulstart steht aber "Bewerben Sie sich für einen bundesweiten NC-Studiengang, müssen Sie den Studienort, für den Sie den Ortsantrag stellen, in der Abfragemaske "Studienorte" in der Leiste für die Abiturbesten und/oder in der Leiste für die Wartezeitquote an erster Stelle nennen. "

    Heißt doch man kann mehrere Ortswünsche angeben oder ?



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