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Ein "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" muss zusammen mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.
Er kann nur anerkannt werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber nachweist, dass aus den oben genannten Gründen, die in ihrer Person vorliegen müssen, eine zwingende Bindung an den im Zulassungsantrag an erster Stelle genannten Studienort besteht.
Ich verstehe das so: man kann den Ortsantrag nur auf die Ortspräferenz 1 stellen, aber mann kann weiterhin noch 5 andere Unis wählen, oder zur Not bundesweit.
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Gabs bei euch schon Bescheide ? Daumen sind gedrückt
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Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, habe das mit Nichtbewerben an anderen Orten irgendwo in einer der Foren aufgeschnappt. Weiß leider selbst nicht mehr. Ich würde dir empfehlen, mal da anzurufen. Die sind sehr hilfreich vorausgesezt man hat die nervige Warteschleife überstanden
Die Ergebnisse werden am 09.02 bekannt gegeben. Ich hoffe, dass bis dahin auch die endgültige Entscheidung über die Annahme meines Antrags gefallen ist.
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Weiß nicht, wie viele bleiben werden, aber denke, die steigen auf 2,7
Und eine Chance hat man immer, man muss sich nur bisschen anstrengen!
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Hey Leute
Weiß schon jemand irgendetwas? Anscheinend hat jemand hier im Forum bereits eine Zusage mit DN 2.8 erhalten
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