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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Le Monsiéur
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    18.06.2005
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    9
    Beiträge
    454
    Hallo Zusammen!
    Ein Bekannter hat folgenden Fall:

    Er ist Zahnarzt und hat sich für einen Studienplatz Zweitstudium Humanmedizin beworben.
    Als Begründung hat er den Facharzt MKG als Berufswunsch angegeben. Die Examensnote war gut.

    Unserer Auffassung nach, müsste die Messzahl 9 + 3 = 12 Punkte ergeben.

    Er hat aber nur eine Messzahl von 10 Punkten erhalten. Woran kann das liegen?!?!?

    Vielen Dank



  2. #2
    ehem-user-31012019-1024
    Guest
    Hallo, kay-bro.
    Das ist eine wirklich gute Frage! Ein MKG-Wunsch gehört eigentlich in die Fallgruppe 1 (zwingend berufliche Gründe) für Zweitstudienbewerber der Humanmedizin. Der MKG-Beruf setzt nämlich den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen (Humanmedizin und Zahnmedizin) voraus.
    Bist Du Dir wirklich sicher, dass die Examensnote gut war? Ansonsten würde ich, an Eurer Stelle, bei der ZVS nachfragen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Kiddo
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    Haben die 10 Punkte nicht gereicht dieses Semester? Die Grenze laut HSS liegt doch bei 10. Lospech gehabt?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    ...
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    1.450
    Im schlimmsten Fall ist etwas bei der Berechnung/Anerkennung der Note des ersten Staatsexamens schiefgegangen, in diesem Fall bekommt er nämlich die ungünstigste Note anerkannt (1 Punkt) und man landet mit Fallgruppe 1 bei genau 10 Punkten. Das Lospech war dann vermutlich der letzte Nagel im Sarg.
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



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