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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    (am Besten noch mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, denn der Zeugnisanspruch ist unvertretbar und kann damit durch Haft erzwungen werden).
    Ahja.



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Sehr realistisches Szenario: "Chefarzt in Haft da er Arbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt hat"...

    Ich würd als allererstes Mal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen und in den Tarifvertrag. Meist steh da schon drin, dass man keinen Anspruch drauf hat, dass einem Überstunden als FZA gewährt werden. Und was dein Chef gemeint hat mit "betriebsbedingt" hattest du auch nicht genau geschrieben. Kann ja sein, dass du "nur" deinen Urlaub nehmen kannst aber halt keine Überstunden. Wenn du mit einer Forderung von "ich will 9 Tage Urlaub + 13 Tage FZA innerhalb der nächsten 6 Wochen" kommst, dann kann es halt mal passieren dass ein "geht nicht, betriebsbedingt" zurückkommt.

    Red doch als allererstes nochmal mit dem Chef.



  3. #8
    unsensibel Avatar von Lava
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    So ein Batzen Geld ist doch auch nicht so schlecht
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  4. #9
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    Was für ein Batzen Geld bitte? Ausbezahlte Überstunden rechnen sich nur sehr bedingt. Da ist FZA schon die bessere Lösung.
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  5. #10
    unsensibel Avatar von Lava
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    Wieso sollte sich das nur sehr bedingt rechnen? Von den 5000€, die ich bekommen haben, wurde gerademal 700€ Steuern abgezogen. Den Rest habe ich voll ausbezahlt bekommen. Ich kenne jemanden, der hat sogar 14000€ ausbezahlt bekommen. Waren halt einige hundert Überstunden.
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