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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    2. Klinisches
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    Hallo,

    ich habe einem Freund, der gerade die Klasse 13 des Abendgymnasiums besucht und im Mai sein ABI machen wird, geraten sein Pflegepraktikum jetzt schonmal zu machen um so in der Vorklinik mehr Zeit zu haben (er hat auch schon die ersten 3 Wochen hinter sich)... jetzt hab ich eben gelesen, das man das Praktikum erst NACH dem Abitur machen darf! Kann mir da irgenwer was zu sagen?! Muss er jetzt aufhören oder wird es problemlos anerkannt?

    Danke im vorraus!

    Gruss

    Sebastian



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  2. #2
    Flacharzt
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    jenseits von gut und böse
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    2.898
    § 6
    Krankenpflegedienst
    (1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2
    Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während
    der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung
    zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem
    Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter
    oder Studierenden in Betrieb und Organisation
    eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den
    üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu
    machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten
    zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
    (2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
    1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst
    der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
    2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
    sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes
    zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
    3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
    Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
    4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger,
    in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
    oder Krankenpflegehilfe.
    (3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann
    angerechnet werden.
    (4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der
    Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der
    Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu
    dieser Verordnung.

    Quelle

    Da einige hier davon gesprochen haben, daß das Praktikum erst nach dem Abi zählt, würde ich beim LPA nachfragen, bevor's umsonst war.
    Gab auch schon Threads zu diesem Thema.
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Yasmin23
    Mitglied seit
    13.09.2003
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    Kiel
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    3
    Du hast eine Intressante Frage gestellt !

    Habe auch gerade das Problem, mein Freund macht auch sein Abi auf dem Abendgym und möchte danach Med studieren.

    Jetzt wäre es ja die sinnvollste Zeit das dreimonatige Pflegepraktikum zu machen, aber ich habe auch gehört das
    es erst nach dem Abi anerkannt wird, da es sonst als Schulpraktika bewertet wird.

    Versuche mich da jetzt noch ein bisschen schlau zu machen.

    Liebe grüße
    Drei Wünsche:
    die Kraft, das zu ertragen,
    was nicht zu ändern ist,
    den Mut,
    das zu ändern,
    was nicht zu ertragen ist,
    und die Weisheit das eine vom
    anderen zu Unterscheiden



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