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Leute, es ist keine additive Schlussfolgerung. Der Faller/Lang dazu:
"Additive [...] Schlussfolgerungen. Der
Arzt hat verschiedene Möglichkeiten, Informationen
zu sammeln und zu verknüpfen. Zu Beginn
einer Behandlung trägt er meist möglichst viele Informationen
zusammen, um sich einen Überblick
zu verschaffen und eine Verdachtsdiagnose zu formulieren.
Dabei kann es vorkommen, dass Daten
erfasst werden, die im Einzelfall nicht so wichtig
sind. Die Integration derart gesammelter Daten bezeichnet
man als additives Schlussfolgern, da der
Arzt alle Informationen aus der breiten Datenerfassung
additiv miteinander verknüpft (aufsummiert).
Dabei kann er verschiedene Informationen unterschiedlich
gewichten."
Der Arzt erfasst aber eben nicht alle möglichen Informationen:
* "Der Arzt erfährt nicht von der Vergewaltigung..."
* "Er fragt infolgedessen nicht nach den Symptomen einer PTBS."
Die bräuchte er auch alle (weniger ökonomisch, aber vollständig), könnte sie dann verschieden gewichten und dann eine additive Schlussfolgerung daraus ziehen. (A) ist falsch.
Ich finde es relativ eindeutig, dass die auf die Ankerheuristik hinauswollen. Egal ob wir das gekreuzt haben oder nicht, mit dem Faller/Lang, in dem das Fallbeispiel fast wörtlich unter "Ankerheuristik" steht, gibt eigentlich keine andere Möglichkeit.