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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,


    kann mir jemand von euch erklären, was eine Stützrente im Rahmen der unfallchirurgischen Begutachtung ist? Ich finde überall irgendwelche vagen Erwähnungen, aber nirgendwo eine klare Definition....



  2. #2
    Ldr DptoObviousResearch
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    Stützrente bezeichnet den Tatbestand von § 56 I 2 SGB VII. Eine Verletztenrente für die Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung erst ab einem Minderungsgrad von wenigstens 20% (§ 56 I 1 SGB VII). Diese Schwelle ist auch dann überschritten, wenn sie kumulativ durch mehrere Versicherungsfälle erreicht wird, die für sich genommen diese Schwelle nicht überspringen. In der Folge ist dann eine Verletztenrente für jeden Versicherungsfall zu zahlen. Dies ist die Stützrente.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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