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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo miteinander,
    Der Titel verrät ja schon mein Anliegen.
    Es ist so, dass ich gestern einen mündlichen Bescheid für eine Zulassung über das adh zu diesem Wintersemester erhalten habe.
    Ich habe aber auch vor zwei Tagen einen Platz für ein FSJ erhalten, welches ich auch echt gerne antreten würde. Wenn ich jetzt eine rückstellung meines Platzes beantrage, gilt dies dann nur für die Uni, an der ich dieses Jahr zugelassen bin. Also kann ich nächstes Jahr dann nur an der Uni meinen Platz einfordern, oder auch an anderen Orten? Und die wichtigste frage: ist mir der Studienplatz dann nächstes Jahr sicher, oder muss ich wieder hoffen und beten, dass ich einen Platz erhalte ?
    Hat da jemand Erfahrungen bzw. mehr wissen als ich ? Ich steige durch die Ausführungen von hochschulstart nicht ganz durch.
    Liebe Grüße und danke für eventuelle Antworten!
    Sammy!



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  2. #2
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    Hey,
    herzlichen Glückwunsch zu deinem Platz! Du musst jetzt gar nichts beantragen, einfach den Platz nicht annehmen. Nächstes Jahr reicht es dann, sich an der gleichen Uni zu bewerben mit dem Zulassungsbescheid von jetzt und einem FSJ Nachweis. Dann ist dir der Platz auch sicher. Viel Spaß beim FSJ!



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  3. #3
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    Schonmal danke für die Antwort! Aber wenn man das so leicht machen kann, wozu ist dann der Antrag auf rückstellung gedacht ?



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  4. #4
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    Hm jetzt hast du mich ein bisschen verwirrt, da ich persönlich diesen Fall nicht hatte, aber ich war mir recht sicher. Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut: Der Antrag auf Rückstellung ist glaube ich auf die nicht bundesweit beschränkten Plätze bezogen. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie musst du so verfahren wie erläutert. Genauer beschrieben ist es hier: https://zv.hochschulstart.de/fileadm...6__06-2017.pdf

    Schau dir das auf jeden Fall nochmal genauer an.



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  5. #5
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    hmm, auf Grund deiner oben geschilderten Reihenfolge kamen mir Zweifel, ob das für dich genauso zutrifft. Du hattest deine FSJ-Stelle ja noch gar nicht angetreten, als du dich bei HSS beworben hast. In diesem kniffligen Fall würde ich evtl. mal mit HSS telefonieren. dies scheint mir echt beratungswürdig zu werden.
    Bei HSS heißt es ja:
    "Voraussetzungen
    Für Sie bedeutet dies, dass Sie nur dann nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs ausgewählt werden, wenn Sie sich zu Beginn oder während Ihres Dienstes tatsächlich beworben und eine Zulassung erhalten hatten."
    Im Zweifelsfall lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach haben" ) - also lieber Studienplatz annehmen, als evtl. später keinen mehr bekommen.



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