Hallo,
- einen Notarztkurs solltest du immer machen können so lange du die deutsche Approbation hast. Manche verlangen ein halbes Jahr klinische Erfahrung, andere mehr. Der wird ja von vielen auch privaten Anbietern angeboten... wichtig bei so einem Kurs ist halt, dass z.B. dabei steht "Kursblöcke A bis D nach dem (Muster-)Kursbuch „Notfallmedizin“ der Bundesärztekammer" oder irgendwie sowas und dass er von der jeweiligen Landesärztekammer in der der Kurs stattfindet auch als Fortbildung anerkannt ist. Also dass man dafür Fortbildungspunkte bekommt. Rein praktisch gesehen haben das aber alle Kurse von denen ich jemals gelesen hab.
- um die Pflichteinsätze musst du dich selbst kümmern oder es macht dein Arbeitgeber für dich. Bei mir war es so, dass ich mir eine Rettungswache in der Nähe meines Wohnortes gesucht hab, dort angerufen, dadurch schon erste Infos bekommen, dann Email geschrieben, dann in deren Dienstplan als Mitfahrer eingetragen etc. Und dann bin ich in meiner Freizeit so viele Tage mitgefahren bis ich 50 Einsätze zusammen hatte. Eigeninitiative halt. Oder der Arbeitgeber schickt einen so viele Tage mit auf Notarzteinsätze bis man alle zusammen hat. Kleiner Tipp: es gibt Wachen mit im Schnitt 5-6 Einsätzen pro 12h-Tagschicht und Wachen mit 1-2 Einsätzen. Man braucht weniger Tage, wenn man sich eine eher aktivere Wache sucht. Dann wirds einem auch nicht so schnell langweilig.
- Ja, du kannst den Kurs in Berlin besuchen und dann in Bayern weiter machen. Die Anerkennungsvoraussetzungen des Kurses hab ich weiter oben schon beschrieben.
- Das mit dem Notarztfahren ist so relativ. Es gibt da ein bissl eine Übersicht über die Voraussetzungen unter http://www.notarztkurs.com/zusatzbez...notfallmedizin ansonsten kann ich nur von Bayern berichten. In Bayern brauchst neben den Zeiten + Kurs + Einsätzen auch die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin". Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind meldest du dich quasi bei der BLÄK, beantragst die Zusatzbezeichnung, wirst zu einer Prüfung eingeladen (wie bei einer Facharztprüfung auch) und nach bestandener Prüfung darfst die Zusatzbezeichnung führen und generell erstmal Notarzt fahren. So wie ich das verstanden hab, muss man sich dann noch bei der KVB melden um eine Nummer für die finanzielle Abrechnung der Notarzteinsätze zu bekommen, aber da bin ich noch nicht durchgestiegen. Da ich in keinster Weise Zeit hab zum Notarztfahren hat mich dies dann nicht mehr interessiert.
Die Frage die ich dir nicht beantworten kann: darf man als Nichtmitglied also quasi als Externer diese Prüfung ablegen. Keine Ahnung. Ich tippe auf eher nein. Da würd ich einfach mal in der entsprechenden Landesärztekammer anrufen und nachfragen. Vielleicht können die dir auch eine Lösung anbieten...