teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 6
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.09.2017
    Beiträge
    44

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo ihr Lieben!

    Ich hab bald mein erstes WB-Jahr in der Päd hinter mir. Werde danach die Klinik wechseln, also muss ich mir jetzt schon vom Chef alles, was ich hier gemacht habe, im Logbuch bestätigen lassen.
    Leider beginnt da die Verwirrung! Hätte darum ein paar Fragen an die unter euch, die damit Erfahrung haben.


    1.) Es gibt auf den Seiten der Landesärztekammern meist zwei Dokumente: die "Zeugnisanlage" und die "Richtlinien".
    Am Beispiel Hessen:
    Zeugnisanlage: https://www.laekh.de/images/Aerzte/W...hnitt_B_14.pdf
    Richtlinien: https://www.laekh.de/images/Aerzte/W...en_B_14_00.pdf
    Muss ich beides ausfüllen lassen? Was mich irritiert, ist dass die Tabelle mit den benötigten Sonos etc. in beiden Dokumenten vorhanden ist.


    2.) Ich bin mir noch unschlüssig, in welchem Bundesland ich später arbeiten bzw. mich zur FA-Prüfung bewerben will. Sollte ich daher gleich von Anfang an zwei Logbücher (für die beiden, für mich am wahrscheinlichsten in Frage kommenden Länder) ausfüllen lassen?
    Die Logbuch-Anforderungen in der Päd. scheinen sich von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden. Kann das richtig sein?
    Als Vergleich zu Hessen, mal das bayrische Logbuch.
    Hier werden zusätzlich Hyposensibilisierungen, Phototherapie (aber ohne Kennzahl) sowie 200 "unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes" gefordert. Sind damit auch normale Prick-Tests gemeint?


    4.) Intensiv-Zeit. Im PJ hab ich von den Assistenten oft gehört, dass das quasi das Nadelöhr der päd. Weiterbildung sei. Darum hab ich zwei Fragen dazu:

    - In den o.g. Logbüchern ist gar nichts bzgl. Intensiv-Zeit oder besonders intensivmedizinischen Eingriffen (ZVK, etc.) erwähnt. Wie muss man die Intensivzeit dann dokumentieren? Was sind die Anforderungen, die man dort mindestens erfüllen muss? (Bettenzahl, Neo oder "größere" Intensivkinder, etc.) Verstehe ich es richtig, dass man keine Pflicht-Mindestanzahl an ZVK's, Intubationen etc. ableisten muss?

    - Wie lief das bei euch mit der Intensivzeit ab? Ab wann durftet ihr da hin? Wieviel musstet ihr von Anfang an selbst machen? Wie ihr vielleicht hören könnt, fürchtet es mich ein bisschen davor. Ich sehe mich später eher im ambulanten Bereich, und der Gedanke, selbstständig und eigenverantwortlich so mini-wini-Neos einen ZVK legen zu müssen, macht mir ganz schön Muffensausen


    5.) Inwiefern muss ich die einzelnen Logbuch-Einträge selbst dokumentieren und nachweisen können? Also wenn mir mein Chef jetzt bspw. 20 Spirometrien, 20 EKG's und 20 Sonos unterschreibt. Muss ich von jedem dieser Eingriffe eine Kopie machen und aufbewahren, und später mit einreichen?


    Hoffe, dass das Thema nicht nur mir hilft, sondern vielleicht auch anderen, die im Logbuch-Kuddelmuddel ein bisschen unsicher sind.
    Vielen Dank im voraus



  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Registriert seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    Hey du.
    Bei meiner Landesärztekammer gab es nur die eine Tabelle. Generell sollte sich dein Chef das schonmal gesehen haben, aber am sichersten fragst du die Landesärztekammer.
    Prick-Tests zählen in die "allergologischen Diagnostik- und Therapiepläne" (untermalt die Absurdität einiger Teile unserer WBO).
    Intensiv: Offiziell reicht eine reine Neo-Intensiv nicht aus in den meisten Ärztekammern, deshalb haben so viele Kinderkliniken ein oder zwei "Alibi" Päd-ITS Betten. Falls deine Klinik die volle WB-Ermächtigung hat reicht damit auch deren ITS. In kleineren Kinderkliniken gibt es häufig ein Hospitationsklinikum in das man dann für 6 Monate wechselt. Bei uns nehmen die Hospitanten aber nicht am Schichtdienst teil, was für deren Ausbildung nicht wirklich hilfreich ist. Damit auch zur nächsten Frage: Generell sind Neonatologen eher ein protektives Völkchen und ich höre viel mehr Beschwerden, dass man zu wenig als denn zu viel macht. Niemand wird dich am Anfang (erst recht nicht unbeaufsichtigt!) PICC-lines legen lassen. Im Kreißsaal kann es natürlich mal brennen und du magst kurzzeitig allein da stehen bis der OA im Haus ist, aber das läßt sich kaum vermeiden. Also keine Angst. Wir hatten schon Assistenten, die sind als allererste Station in der Kinderklinik auf ITS gekommen (wir haben allerdings auch jederzeit einen Facharzt im Haus, viel Sinn macht das trotzdem nicht); ich habe nach meinen "normalen" Rotationen auf ITS angefangen. Kommt also ganz drauf an.
    Unsere ÄK will keine Befundkopien sehen, aber sie können ggf. nachfragen und diese verlangen. Ich glaube nicht dass das häufig ist sofern du keine abstrusen Zahlen angibst.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Bei den großen Zahlen (100-200-500) interessiert es keinen so wirklich, solange sie glaubhaft sind. Bei kleinen Zahlen Tagebuch führen oder es sollte z.B. über elektronische Patientenakten/elektronische Signatur auf Befunden etc. nachweisbar und wieder auffindbar sein.

    Logbuch- ist auch einfacher als man denkt. Eigentlich dient es nur dem Überblick und dem einfacheren Zusammenrechnen. Ich hatte am Ende Zeugnisse aus zwei Bundesländern und 7? Weiterbildungsabschnitten. Teilweise mit ausgefülltem Logbuch für den Abschnitt (also mehrere Logbücher), teilweise die Zahlen auf einer Anlage zum Zeugnis. Wichtig ist der Freitext aus dem insgesamt hervor gehen sollte, dass du alles gemacht hast, was gefordert ist.

    Und nicht vergessen- Arbeitsverträge und so Stichwörter wie "Vollzeit", "hat an Diensten teilgenommen"/"hat an keinen Diensten teilgenommen, weil es keine gab"
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    Was den Wechsel angeht: Du kannst dir jetzt das hessische und danach das Logbuch des Bundeslandes ausfüllen lassen, in dem du dann arbeitest. Am Ende musst du allerdings mit beiden Logbüchern zusammen die Zahlen erreichen, die das Bundesland fordert, in dem du Facharztprüfung machst. Sprich: Wenn Hessen für manche Dinge weniger Zahlen sehen möchte als Bayern, du aber in Bayern den Facharzt machst, dann musst du die Zahlen der beiden (oder bei mehreren Wechseln) aller Logbücher addieren und die müssen dann für die bayrischen Zahlen passend sein.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Man darf ja in die Spalten auch höhere Zahlen eintragen als vorgegeben.
    Du kannst auch bei einem eventuellen Fachwechsel die Bücher des alten Fachs nutzen. Hauptsache am Ende ist irgendwie alles dokumentiert was du für die beantragte Anerkennung brauchst.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook