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Was ein Notfall ist, ist recht sauber definiert: Ein Notfall ist ein Eingriff, welcher innerhalb einer bestimmten Zeit nach Diagnosestellung ausgeführt werden muss, da ansonsten Gefahr für Leib und Leben des Patienten besteht. Selbstverständlich lassen sich bestimmte Indikationen auf Notfall trimmen: aus einer symptomatischen wird eine akute Galle, aus einer blanden wird eine eingeklemmte, nicht reponible Hernie etc. Dennoch gibt es keinen Grund, dieses Spielchen mitzuspielen. Man kann als verantwortlicher Oberarzt auch entgegen dem Druck des Chefarztes und der Geschäftsführung die Indikation zur OP im Dienst streichen (was wir regelmäßig auch machen).
Die Ausführung eines elektiven Eingriffs (also einer Routinetätigkeit, die in die Regelarbeitszeit gehört) im Dienst ist gesetzwidrig, da es nicht nur die 50%-Regel vorschreibt, sondern auch, dass nur die Arbeit zu erledigen ist, welche notfallmäßig anfällt; Bereitschftsdienst ist kein Schichtdienst mit Ruhezeit.
Eine Belastungsanalyse im Bereitschaftsdienst lässt sich jederzeit wiederholen. Dafür benötigt man keine Erlaubnis der Geschäftsführung; man nimmt einfach einen Zettel und schreibt die Einsatzzeiten penibel auf, sowie die Tätigkeiten, die man in dieser Zeit ausgeführt hat. Wirkt Wunder, weiß ich aus Erfahrung.
Grundsätzlich muss man nicht immer das Gewerbeaufsichtsamt bemühen; es reicht meistens, offiziell den Betriebsrat zu informieren. Man kann sich immer wehren, man muss es nur wollen.
Und eines ist ganz klar: Wer weiß, wie Geschäftsführungen drauf sind (und die sind alle so drauf), der kann nicht ernsthaft glauben, die Einführung solcher Berufe wie „physician assistant“ oder „chirurgisch-technischer Assistent“ samt „Anästhesieassistenten“ sei zu einem anderen Zweck, als zur langfristigen Substitution der ärztlichen Weiterbildungsstellen gedacht. „Entlastung der Ärzte“ ist bestenfalls einen kurzen Lacher wert.
Geändert von John Silver (03.10.2017 um 21:19 Uhr)
Aber Landauf-Landab dürfte das die Ausnahme sein...der Normalfall ist doch, dass alles über den Tisch gezogen wird, was geht, damit der Plan des nächsten Tages unangetastet bleibt.
Die 49% Auslastung dürfen auch mit Routineaufgaben gefüllt werden. Da gibt es keine Beschränkungen, es muss nur die Zeit der Nichtinanspruchnahme überwiegen.Die Ausführung eines elektiven Eingriffs (also einer Routinetätigkeit, die in die Regelarbeitszeit gehört) im Dienst ist gesetzwidrig, da es nicht nur die 50%-Regel vorschreibt, sondern auch, dass nur die Arbeit zu erledigen ist, welche notfallmäßig anfällt; Bereitschftsdienst ist kein Schichtdienst mit Ruhezeit.
Dann müsste aber die gesamte Abteilung mitziehen und das wird nicht passieren. Denn was man als Einzelner oder mit wenigen dokumentiert, ist ja nur ein nicht repräsentativer Einzelfall.Eine Belastungsanalyse im Bereitschaftsdienst lässt sich jederzeit wiederholen. Dafür benötigt man keine Erlaubnis der Geschäftsführung; man nimmt einfach einen Zettel und schreibt die Einsatzzeiten penibel auf, sowie die Tätigkeiten, die man in dieser Zeit ausgeführt hat. Wirkt Wunder, weiß ich aus Erfahrung. [...]
Zitat von Evil
Ich habe an meiner Klinik noch keine sog. "Arztassistenten" kennengelernt. Dafür weiß ich, daß es in der Echokardiographie eine MTA gibt, die täglich TTEs macht. Kardiologische Funktionsdiagnostik ist bei uns zeitnah nur sehr schwer zu kriegen. Bei ca. 800 Betten gibt es einen einzigen Kardiologen, der im Tagesgeschäft Echos macht. Und eben eine MTA. In den Diensten ist dann auch niemand im Haus, der schallen kann, es gibt diesbezüglich auch keine Ausbildung der internistischen Assistenten.
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Es ist mir neu, dass im Dienst Routineaufgaben zu erledigen seien. Im Bereitschaftsdienst wird nur Arbeit aufgenommen, wenn sie notfallmäßig anfällt. Siehe Tarifvertrag.