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  1. #126
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Das ist eine aus streng BWLler-Sicht legitime, aber trotzdem falsche Aussage. Man kann vor allem in der Chirurgie auch sagen "die nächste OP überzieht sicher, die machen wir lieber morgen statt heute" und damit verschiebt sich am nächsten Tag das OP-Programm was wiederum das am übernächsten Tag verschiebt etc.
    Jein, durch das verschieben und Entzerren von OP-Plänen würden ja bspw. bessere Arbeitsbedingungen rauskommen. Diese verbesserten Arbeitsbedingungen greifen die Erlösseite an, also wird der Chefarzt der Abteilung an diesen nicht interessiert sein. Man kann argumentieren, daß durch weniger Zeitdruck ggf. bessere Diagnostik oder Intervention erfolgt. Nur kann ich eine schönere Narbe oder eine sauberer abgesetztes Organ oder ein Patientengespräch mehr nicht abrechnen. DRG heißt eben, daß für Eingriff X das Entgelt Y fließt, egal, was man macht. Solange ich nicht zu komplikationsträchtig arbeite (und dadurch bspw. viele Relaparotomien habe) geht dann betriebswirtschaftlich faktisch Schnelligkeit vor überbordender Gründlichkeit oder größerer Patientenzuwendung. Die besseren Arbeitsbedingungen, die bspw. mehr Patientengespräche oder einen entzerrteren OP-Plan produzieren könnten, bedeuten wirtschaftlich erstmal das sinken relevanter Kennziffern.

    Ironischerweise werden die DRGs aber maßgeblich nach den Durchschnittswerten von Krankenhäusern festgelegt. Will heißen, wenn ausreichend Krankenhäuser die Assistenten noch mehr knechten, sinken die Kosten des Krankenhauses, weil man für die gleiche Fallzahl weniger Assistenten braucht. Damit ergeben sich erneut niedrigere DRG-Sätze und das Hamsterrennen beginnt von vorne.

    Und was die den anderen Post mir der Austauschbarkeit angeht ... freilich sind die Ärzte austauschbar, auch gegen sprachlich nur halbfitte Ausländer. Ob Dein Patient Dich nun versteht oder nicht, der DRG-Satz ist derselbe. Und bei Nicht-elektiven Eingriffen hast Du nicht mehr groß Wahlmöglichkeiten, in der Psych hast Du sowieso Einzugsgebiete und auch bezüglich elektiver Eingriffe herrscht nur in den wenigsten Krankenhäusern ein Mangel.

    Mittlerweile bin ich auf der anderen Seite, aber der Betriebswirt in mir findet im bestehenden Rahmen kaum einen Grund, die Arbeitsbedingungen ohne Not zu verbessern. Und wenn ich denn einen suchen würde: Der Patient kann die ärztliche Behandlungsqualität in der Regel nicht sonderlich gut einschätzen. Wohl aber den Geschmack des Essens, das Ambiente und die Sauberkeit. Von daher müsste ich mir auch dann überlegen, ob ich vorhandenes Kapital in Ärzte investiere, so dumm das jetzt angesichts der Tatsache, das wir letztlich die Berufsträger sind, klingt.

    Eigentlich krankt das System aus der ungesunden Mischung von Staat und Privat. Die öffentliche Hand könnte ärztliche Leistungen nach eigenen Maßstäben bemessen und hätte den Kostendruck per se nicht zu fürchten. Bei vollständiger Privatisierung könnte man auch über Qualität, Sprachkompetenz o.ä. punkten, da man die Erlöse flexibel verhandeln könnte.

    Wir habens letztlich irgendwo geschafft, die schlechten Seiten beider Modelle zusammenzuführen. -Durch das letztlich staatlich implementierte DRG-System sind Optimierungen der Erlössituation sind nur durch Kostensenkung, nicht durch Qualitätssteigerung möglich. Gleichzeitig besteht aber durch den privaten Einfluss der Druck, genau an dieser Schraube immer schön weiter zu drehen, da sich diese durch das Nachjustieren der einzelnen Krankenhäuser auch immer schön von selbst verschärft.
    In den ganzen Mix werfe man noch die Arbeitsnehmerfreizügigkeit und relativ leichte Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

    Und auf dieser Basis soll es verbesserte Arbeitsbedingungen geben? Ernsthaft? Und der Marburger Bund, dessen Einfluss nach Tarifeinheitsgesetz nun ohnehin zu schwinden droht, kümmert sich auch lieber um 3% mehr Gehalt, das der Arzt dann aus Zeitmangel eh nicht mehr ausgeben kann ;)
    Geändert von SineNomine (01.10.2017 um 21:04 Uhr)



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  2. #127
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von SineNomine Beitrag anzeigen
    Jein, durch das verschieben und Entzerren von OP-Plänen würden ja bspw. bessere Arbeitsbedingungen rauskommen. Diese verbesserten Arbeitsbedingungen greifen die Erlösseite an, also wird der Chefarzt der Abteilung an diesen nicht interessiert sein.
    Und auch von meiner Seite her "jein". Ein Entzerren von OP-Plänen aufgrund von Frust und mangelnder Motivation der Mitarbeiter mit dem damit verbundenen Verschieben von OPs führt ja dann letztlich nicht zu glücklicheren Mitarbeitern. Eben weil es ständig ein Kampf ist und man das Ganze ja aus einem Frust heraus macht. Daher werden nicht die Arbeitsbedingungen verbessert, es schafft nur mehr Zeit sich über die schlechten Bedingungen aufzuregen und mit dem Chef zu streiten...



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  3. #128
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    Zitat Zitat von SineNomine Beitrag anzeigen
    Jein, durch das verschieben und Entzerren von OP-Plänen würden ja bspw. bessere Arbeitsbedingungen rauskommen.
    Sehr schön zusammengefasst.
    Bei uns wird sich regelmäßig über (semi-) elektive OPs im Bereitschaftsdienst aufgeregt. Für den Arbeitnehmer natürlich ausgesprochen unglücklich und unverständlich und für den Patienten tendenziell gefährlich (wer operiert nach 10 Stunden Regelarbeit schon so gut wie frisch nach dem Frühstück?). Betriebswirtschaftlich jedoch absolut vernünftig: Die Arbeitskräft sind eh vor Ort und müssen bezahlt werden (Notfallversorgung) und die Bezahlung beträgt dabei nur 60-95% des regulären Stundenlohns. Eine elektive OP im Bereitschaftsdienst ist also de facto wirtschaftlicher als eine OP im Regeldienst...



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  4. #129
    Administrator Avatar von Brutus
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    Was natürlich Bullshit ist! Im BD darfst Du max. 50% Arbeitszeit haben, sonst ist es kein BD mehr, sondern ist muss Schichtdienst angeordnet werden. Definition BD: Anwesenheitsbereitschaft: es fällt erwartungsgemäß Arbeit an, aber eben nicht mehr als 50% der BD-Zeit. Wenn Du nun regelhaft Elektiveingriffe im BD machst, hast Du halt weniger Zeit für Notfälle und die restliche Arbeit, die noch anfällt. Wenn der BD dazu noch in Rufbereitschaft fällt, zahlst Du drauf: denn die Rufbereitschaft kostet beim kürzesten Einsatz mindestens 3 Stunden, jeder weitere dann Minutengenau. Dazu darfst Du keine RB anmelden, wenn erwartungsgemäß Arbeit anfällt. Ganz zu schweigen, dass das Haus für Notfälle keine Kapazitäten mehr hat.
    Von den rechtlichen Problemen mal ganz zu schweigen. Wer kommt denn für Regresse auf, wenn jemand nachweisen kann, dass die OP nicht dem Standard entspricht, den sie im Regelprogramm gehabt hätte?
    I'm a very stable genius!



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  5. #130
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    Da Arbeitszeiten nicht systematisch von der Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, ist das scheißegal, ob das rechtmäßig ist oder nicht. Es ist betriebswirtschaftlich sinnvoller mit der einen Kontrolle in ~50 Jahren zu rechnen und dann die Bußgelder zu bezahlen als Schichtdienst anzuordnen oder sogar nur zusätzliches Personal einzustellen um den Bereitschaftsdienstanteil zu verkürzen.
    Außerdem ist es ja keine Elektivprogramm mehr. Die ganzen heruntergefallenen kleinen Elektivpunkte werden dann ja pünktlich zum Ende der Regelarbeitszeit dringlich. Die macht man dann bis 21 oder 22 Uhr und danach kommen dann die Notfälle des Tages dran.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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