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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #141
    Platin Mitglied
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    Ich habe mir gerade extra noch einmal im TV-VKA die Passage über Bereitschaftsdienst durchgelesen, aber da stand nichts von "notfallmäßig". Es wird immer nur von "anfallender Arbeit" gesprochen, was meiner Lesart nach alles sein kann... (obwohl ich es natürlich auch schön fände, mich im Dienst nur um Notfallmäßiges kümmern zu müssen...)



  2. #142
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    Ein Beretschftsdienst ist per se ein Notdienst. In einem Notdienst kann definitionsgemäß nur notfallmäßig Arbeit anfallen. Wie ich schon sagte: das ist kein Schichtdienst mit Ruhezeit. Man kann und sollte sich weigern, im Dienst Routinetätigkeiten zu übernehmen. Die Durchführung bspw. einer elektiven OP im Dienst kann schnell zu haftungsrechtlicher Katastrophe werden. Wenn man sich weigert, hat die Klinik keine Handhabe. Bei uns wird regelmäßig versucht, elektive OPs im Dienst zu machen, aber bis auf fen leitenden OA macht das niemand mit.



  3. #143
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Bei uns finden im Dienst in AUSNAHMEFÄLLEN elektive Punkte im Dienst statt. Sowas betrifft dann betreute Patienten, psychosoziale Faktoren, etc., die im Tagesgeschäft auf Grund von Notfällen (sic!) hätten verschoben werden müssen, ansonsten finden im Dienst bei uns nur Diensteingriffe statt. Fertig aus. Ich frage mich manchmal, wo manche Leute arbeiten...

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  4. #144
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Ein Beretschftsdienst ist per se ein Notdienst. In einem Notdienst kann definitionsgemäß nur notfallmäßig Arbeit anfallen. Wie ich schon sagte: das ist kein Schichtdienst mit Ruhezeit. Man kann und sollte sich weigern, im Dienst Routinetätigkeiten zu übernehmen. Die Durchführung bspw. einer elektiven OP im Dienst kann schnell zu haftungsrechtlicher Katastrophe werden. Wenn man sich weigert, hat die Klinik keine Handhabe. Bei uns wird regelmäßig versucht, elektive OPs im Dienst zu machen, aber bis auf fen leitenden OA macht das niemand mit.
    Andere Ansicht: Die höchstrichterliche Rechtsprechung. Siehe 6 AZR 799/06 vom 25.04.2007.
    Es ist allein Sache des Arbeitgebers wie er die Inanspruchnahme füllt. Er könnte auch 49% mit Routinetätigkeit füllen. Die einzige Voraussetzung von Bereitschaftsdienst ist, dass die Zeiten der Nichtinanspruchnahme überwiegen. Mehr nicht.

    Außerdem sind die Punkte im Dienst ja nicht elektiv. Sie werden ja pünktlich zum Ende der Regelarbeitszeit dringlich. Der Dienst beginnt bei uns regelmäßig mit mehreren Vac-Wechseln, Wundrevisionen, Sekundärnähten oder anderen abgesetzten Punkten, was auch mal eine hochdringliche Metallentfernung sein kann...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #145
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Der Dienst beginnt bei uns regelmäßig mit mehreren Vac-Wechseln, Wundrevisionen, Sekundärnähten oder anderen abgesetzten Punkten, was auch mal eine hochdringliche Metallentfernung sein kann...
    Was für ein Mist

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