Ein Beretschftsdienst ist per se ein Notdienst. In einem Notdienst kann definitionsgemäß nur notfallmäßig Arbeit anfallen. Wie ich schon sagte: das ist kein Schichtdienst mit Ruhezeit. Man kann und sollte sich weigern, im Dienst Routinetätigkeiten zu übernehmen. Die Durchführung bspw. einer elektiven OP im Dienst kann schnell zu haftungsrechtlicher Katastrophe werden. Wenn man sich weigert, hat die Klinik keine Handhabe. Bei uns wird regelmäßig versucht, elektive OPs im Dienst zu machen, aber bis auf fen leitenden OA macht das niemand mit.