Im entsprechenden Punkt der der Weiterbildungsordnung der ÄKN steht (im Gegensatz zu anderen Ärztekammern) nichts darüber, dass der Kurs erst nach einer bestimmten Zeit gemacht werden darf. Darum würde ich getrost davon ausgehen, dass man ihn jederzeit machen kann. Für die verbindliche Auskunft ist natürlich trotzdem die Ärztekammer zuständig. Sofern du 18 Monate klinische Weiterbildung schon hast, würde ich mir an deiner Stelle sowieso keine Sorgen machen, da die meines Wissens bei jeder Ärztekammer ausreichen (bis zum Kurs). Wichtig ist nur, daß du erst nach dem Kurs die Einsätze sammeln kannst.