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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest
    ...kann man das 2. staatsexamen schon nach 5 klinischen semestern ablegen?..ich habe alle scheine und die möglichkeit danach ins ausland zu gehen....kann mir einer weiterhelfen?



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  2. #2
    Guest
    Ich fürchte das ist normalerweise nicht zulässig.
    Schau dir mal die ÄAPPO an. Dort heiß es §1, Abs. 3
    ...der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung...
    Ob es möglich ist irgend eine Sondergenehmigung etc. zu bekommen, weiß ich natürlich nicht.



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