In den meisten MVZ kannst Du dich ja erst einmal anstellen lassen, da bist Du dann normal als Facharzt tätig. Als Verhandlungsbasis kannst du Dich auf die Faustformel OA Gehalt plus 5-10% festlegen, der Rest lässt sich dann im persönlichen Gespräch regeln.
Überstunden sind in so einem Fall mit dem Gehalt abgegolten, das wird auch im Vertrag zumeist so fixiert.
KV Dienste werden von allen bei der KV gemeldeten Fachärzten des MVZ abgeleistet, die meisten Kollegen (inklusive meiner Wenigkeit) geben die gerne extern ab.
Was Privatpatienten und generell Gewinnbeteiligung/Teilhaberschaften angeht ist das in einem MVZ halt immer Verhandlungssache und daher schwer allgemein zu erklären. In den meisten MVZ ist es so, daß man anfangs irgendeine kleine Zusatzbeteiligung, entweder an den privaten oder sonstigen Igelsachen erhält. Eine Teilhaberschaft ist oft erst nach ein paar Jahren möglich und wirklich sehr vom Betreiber abhängig, gerade die großen Klinikketten sind da in ihren MVZ sehr restriktiv. Ist dann entweder ein Kauf von Anteilen am MVZ (meist max. 20-25%, normalerweise 5-15%) oder eine Umsatzbeteiligung, was den Vorteil hat, daß Du dafür halt erst mal keine Asche hinblättern musst. Ich habe Variante B, das heißt über einem bestimmten Mindestumsatz, bei mir ca. 250K, gehören 35% der Summe mir. Das ist ein fairer Ansatz, vor Unterschrift unter eine Beteiligung musst Du Dir halt den durchschnittlichen Umsatz einer Einzelperson in Deinem Fachgebiet und in Deiner Region anschauen, damit Du ausrechnen kannst, was da so als realistische Grenze gilt. Alles Weitere gerne per PN.