Hallo ihr lieben, ich entschuldige mich im Voraus schon mal falls es diesen Thread schon gibt- wenn ja, möge man mich weiterleiten!
Meine Frage bezieht sich auf die künftigen neuen Regelungen, in welcher es heißt dass die Wartezeit nur noch gelten soll, wenn man sich auch für jedes Semester bewirbt, da die Regelung dass ein 30jähriger Gärtner, der nun beschlossen hat Arzt zu werden, schneller an einen Studienplatz ran kommt, da er mehr Anzahl an Wartesemestern hat, anscheinend "absurd" sei (hieß es im Artikel).
Heisst das nun, dass für die Jahre in denen man sich nicht beworben hat, diese nicht als wartesemester berechnet werden? Was ja irgendwo unfair ist, weil es bis dato hieß dass sich immer wieder bewerben nicht zweckmäßig nötig ist, da NUR die Zeit nach dem Erhalt des Abiturs als Wartezeit berechnet wird. Was bei mir mit einem durchschnittlichen 2er Abitur und noch damals keine Ausbildung auch nicht viel gebracht hätte, hätte ich mich immer und immer wieder beworben.
Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflege und habe bis jetzt 4WS. Ist angesichts der 15WS ein Witz, trotzdem sind zwei Jahre ne Zeit. Habe ich das dann richtig verstanden, dass diese Zeit im Prinzip nichts wert ist, weil ich mich da nicht beworben habe?
Hoffe mir kann weitergeholfen werden🤗