Ja, genau.
Ja, genau.
Was mir auch unklar ist. Wenn ein "Altabiturient" nach dem Abi ein anderes Fach studierte und er exmatrikuliert sich zum Ende des WS,dann müsste doch das System 1 WS zum nächsten Wintersemester zuerkennen,da ja im SS nicht immatrikuliert. Zum Zeitpunkt der Bewerbung im Mai hat er ja aber 0 WS. Dürfte er hier dann 1 angeben,da für hss der erlangte Status zum 1.10. gilt oder nicht?
Denn ,wenn man ab 2018 jedes Semester beworben werden müsste,hätte diese Person ja ein Wartesemester weniger. Also eine Art Anomalie.
Man gibt seine Wartesemester nicht an. Hochschulstart berechnet sie. Und ja, natürlich bekäme man in dem von dir erwähnten Fall das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.
Bisher: Ich studiere im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.
In Zukunft: Ich habe mich im Sommersemester erfolglos beworben und im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule studiert, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.
Wo soll da die Anomalie sein?
ich dachte wohl,wenn er sich nur im WS18 seine Semester überschreiben lassen dürfte,dass dann zum Bewerbungszeutpunkt 31.5. noch kein ganzes WS vorhanden ist und es verloren ginge. Dem ist also nicht so?
Man muss bei hss ja wohl auch Angaben machen,in welchen Semestern man immatrikuliert war.
ich dachte wohl,wenn er sich nur im WS18 seine Semester überschreiben lassen dürfte,dass dann zum Bewerbungszeutpunkt 31.5. noch kein ganzes WS vorhanden ist und es verloren ginge. Dem ist also nicht so?
Man muss bei hss ja wohl auch Angaben machen,in welchen Semestern man immatrikuliert war.
Wenn eine Bewerbung auch 2019 reichte,gäbe es das aproblem nicht