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  1. #1
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    Hi lieber Schwarm,

    bisher hat sich noch niemand beschwert, dass der gute Herr im Fall noch arbeitet.
    Wenn er in die Reha geht zahlt die Rentenversicherung für ihn, nicht die Krankenversicherung.
    Und Rentenversicherung stand nicht dabei.

    Das müsste man doch rausnehmen?

    VG

    Lissi



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Das finde ich auch! Dann würde ja gar keine Antwort wirklich passen und die Frage wäre anfechtbar



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Seh ich auch so.



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  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Ich hätte eigentlich eher gedacht, dass die Rentenversicherung die Kosten übernimmt wenn man zB Rückenprobleme hat und man dann eine Reha genehmigt bekommt bevor man erwerbsunfähig wird.



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  5. #5
    Unregistriert
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    Geht es um reintegration in den alltag wird die medizinische reha von der KK gezahlt. Die Rentenversucherung zahlt nicht für diesen Aspekt sondern nur zur Wiederherstellung von erwerbsfähigkeit. Die KK ist mit der dazugehörigen begründung richtig



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