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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    ich mache mal vorsorglich das Thema auf, da hier sicherlich Klärungsbedarf besteht, da etwa die Häfte sich für die Axilla und die andere Hälfte für den dorsalen Humerus entschieden hat.

    Es kommen nur beide Möglichkeiten in Frage, da eine Lähmung weiter distal keine Fallhand erzeugen würde.
    Die Lähmung in der Axilla ("Krückenlähmung") ist sehr unwahrscheinlich, da im Falltext nur von einer diskreten Störung der Armbeugung gesprochen wird, eine Lähmung im Bereich der Axilla würde jedoch aufgrund der Triceps-Parese zu einer Schwäche der Armstreckung führen. (vgl. Prometheus 3. Auflage, S. 368)

    => B ist richtig.



  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    aber die Fingerspreizung war auch betroffen, die ulnarislähmung bedeutet... demnach axilla..



  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Die Fingerspreizung machen Ulnaris und Radialis! Der Radialis macht die Mm.interossei dorsales 💪🏻



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    19.08.2014
    Beiträge
    5
    Es steht auch nicht da, wie der gute sich verlegen hat. Nur, dass er auf einer Bank eingeschlafen ist. Dabei kann man sich den N.radius abklemmen aber auch den Plexus in der Axilla. Kommt halt darauf an wie man mit dem Arm bzw. der Achsel aufliegt.



  5. #5
    Unregistriert
    Guest

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    Hallo,

    also wäre der N. radialis in der Axilla betroffen, dann wäre auch der Trizepssehnenreflex betroffen und die Armstreckung, oder?
    Wenn der N. ulnaris betroffen wäre, gäbe es wohl mehr Ausfälle. Die Fingerspreizung könnte eine scheinbare Parese sein, weil die Hand eine Fallhand ist. Man muss die Fingerspreizung deshalb in passiver Extension prüfen. Ich denke daher das B richtig ist.



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