Wir sollten das wirklich anfechten. Ein gesetzlich für diese Indikation nicht zugelassenes Medi sollte in nem Staatsexamen nicht die gesuchte Richtig-Anwort sein, wenn gleichzeitig in einer anderen Antwort ein sehr wohl für diese Indikation zugelassenes Medi angeben wird, welches wohlbemerkt in dieser Situation eher auch nicht gegeben werden sollte. Völlig unabhängig ob es in der alltäglichen Routine als off-label-use genutzt wird.