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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey,
    ich habe Acamprosat genommen, da es genau genommen nicht zur "Prophylaxe und Therapie möglicher akuter Komplikationen des körperlichen Entzugs in Betracht kommt", es ist doch vor allem für die spätere Rückfallprophylaxe da, indem es die Lust auf Alkohol reduziert- was meint ihr?



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  2. #2
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    Ist doch auch richtig laut Dozenten



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  3. #3
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    Ich finde eigentlich sind hier alle Antworten richtig weil im Text ja steht "zur Behandlung der Entzugssymptomatik ODER zur Prophylaxe" usw.
    Zur Behandlung der Entzugssymptomatik ist Acamprosat ja eben gedacht und unterstützt beim Entzug...
    Wäre das Anfechtbar?
    Und warum ist die Fragenduskussion bei den Auswertungen nicht verlinkt?



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  4. #4
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    Da steht Prophylaxe weiterer Entzugserscheinungen. Ist im Grunde ne Spitzfindigkeit, musste es auch mehrmals durchlesen, aber fand es dann doch eindeutig. Und die anderen sind definitiv indiziert (vorbekannte Krampfanfälle). Glaube, hier ist nix zu holen, tut mir leid.



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  5. #5
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    Ich finde bei der Frage eher problematisch, dass laut Fallbeschreibung der Patient bis Zitat "kurz vor dem stationären Aufenthalt Alkohol konsumiert" hat und demnach Clomethiazol und Diazepam bei möglicherweise erhöhtem Blutalkoholspiegel wegen der kumulativen atemdepressiven Wirkung kontraidiziert wären. Da hier dann mindestens diese beiden Antworten auch als gesuchte Falschantworten zu werten sind, müsste die Frage schon deshalb eliminiert werden. Wie seht ihr das?



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