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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey Leute,

    mir ist da eine Frage durch den Kopf gegangen.

    Aufgrund der Neuregelung der Wartesemester, dass die Wartesemester verfallen, wenn man sich nicht ab dem WS 18/19 in der 2-jährigen Übergangsphase bei Hochschulstart bewirbt.

    Meint ihr, dass sich dadurch vllt noch mehr Leute zum WS 18/19 bewerben, weil sie ihre Wartesemester nicht verlieren möchten, obwohl sie sich die letzten Jahre nie beworben haben und es dadurch zu einem enormen Anstieg der Auswahlgrenze kommt?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.729
    Möglich, aber meines Erachtens eher unwahrscheinlich. Die meisten Spontanbewerber bewerben sich eben spontan - die haben das Auswahlverfahren und seine Änderungen nicht im Blick, planen nicht mehrere Jahre im voraus.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    25.10.2017
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    Klingt logisch, danke dir für die Antwort! Bin jetzt doch wieder etwas beruhigt



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.11.2016
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    68
    es sollte sich doch auch grundsätzlich nichts an der anzahl der nötigen wartesemestern ändern, wenn sich plötzlich 10000 studenten mehr bewerben, deren wartesemester noch nicht ausreichen.



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