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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Community,

    folgendes Szenario, was ich gerne zur Diskussion stellen möchte. Ich benötige diesbezüglich dringend Rat.

    Ein KTW transportiert einen Patienten, der während des Transportes zu einem Notfallpatienten wird. Der RDV ordnet eine Fahrt mit blauen Blinklicht und Signalhorn an wählt jedoch "unbeabsichtigt" genau das Krankenhaus, was nicht das Nächstgelegene ist. Glück in Unglück. Die Patienten kann trotz allem zügig in ärztliche Obhut übergeben werden. Keine Folgeschäden etc. Ist mittlerweile auch wieder wohl auf.

    Zu meiner Frage. Der RDV erkennt den medizinischen Notfall und reagiert gerechtfertigt. Gehen wir einfach mal davon aus. Nur die Wahl des Krankenhauses ist nicht korrekt bzw. schlichtweg zu weit. Handelt es sich jetzt um eine nicht-gerechtfertigte Fahrt mit blauen Blinklicht und Signalhorn? Hat der RDV sich jetzt strafbar gemacht? Wäre das sogar schon ein Kündigungsgrund?

    Danke für Euer Feedback.



  2. #2
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    RDV? Was führte dazu, nicht das nächstgelegene Krankenhaus anzufahren? Wurde die Änderung an die Leitstelle gemeldet?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
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    RDV = Rettungsdienstverantwortlicher
    Keine Lagemeldung an die Leitstelle. Fehlende Ortskenntnis bezüglich Wahl des KH.



  4. #4
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    Insgesamt wirkt die Fragestellung sehr konstruiert.

    Ein KTW ist üblicherweise für den Transport von Nicht-Notfallpatienten vorgesehen. Wird ein Patient zum Notfallpatienten, muss halt eine Güterabwägung durchgeführt werden, wie man weiter verfährt (z.B. zügige Anfahrt des nächsten, geeigneten Krankenhauses, Hinzuziehung eines Fahrzeuges für Notfallpatienten (RTW), je nach NA-Indikationskatalog ggf. auch eines NEFs), dieses sollte sinnvollerweise nach Absprache mit der Leitstelle geschehen.
    Eine Cowboy-Aktion wie "ich erkenne einen akuten Notfall, ziehe keine Hilfe hinzu, fahre aber mit Sonder-/Wegerechten ein (offenbar nicht das nächste - wird hier mit fehlender Ortskenntnis begründet) Krankenhaus an" dürfte sicherlich einige Nachfragen bedingen- und das zu Recht.
    Wie das juristisch (strafbare Handlung, Kündigungsgrund...) aussieht, wird sicherlich von mehreren Faktoren abhängen - z.B. Sauberkeit der Dokumentation (z.B. Divi-Protokoll, Info der Leitstelle), bestehende Dienstanweisungen/SOP/Vorgaben des ÄLRD, Patientenschädigung ....



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ja, hört sich schon komisch an. Wer genau ist der Rettungsdienstverantwortliche?
    Wenn ich ein Problem habe, dann seh ich zu dass ich Hilfe bekomme und da ist die Leitstelle mein erster Ansprechpartner: Die wissen wo welches Krankenhaus ist, können mir Hilfe schicken oder auch zumindest mal über Funk helfen, was die Patientenversorgung angeht.
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