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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Ist zwar schon lange her, aber bei uns musste JEDE Signalfahrt bei der Leitstelle gemeldet werden und die wollte schon wissen warum und wohin.
    Ich bezweifle, dass sich da bei vielen in dieser Hinsicht etwas geändert hat.
    Einfach das Signal anmachen und losfahren ohne Bescheid zu geben würde, würde das rauskommen, ein Gespräch mit dem Chef mit sich ziehen.
    Die LST fragt zwar nicht immer genau nach dem Grund, ist jedoch befugt, zu fragen, was sich geändert hat oder nicht.
    Und gerade wenn es ein KTW ist, wird er ziemlich genau nachfragen.
    War das vielleicht der Grund, warum die Leitstelle nicht informiert worden ist?

    Ob das ein Kündigungsgrund ist, weiß ich nicht, die unangekündigte Signalfahrt sollte aber berechtigterweise eine Abmahnung mit sich ziehen.
    Ich hoffe, dass ich dir als Rettungsdienstmitarbeiter nicht erklären muss, warum es wichtig ist, eine Signalfahrt anzumelden?



  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2010
    Beiträge
    226
    Ich glaube, wir werden wohl keine Antwort mehr lesen....



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    10.08.2012
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von Cantabile Beitrag anzeigen
    I
    Ich hoffe, dass ich dir als Rettungsdienstmitarbeiter nicht erklären muss, warum es wichtig ist, eine Signalfahrt anzumelden?
    Erzähl mal.



  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Cantabile Beitrag anzeigen
    Einfach das Signal anmachen und losfahren ohne Bescheid zu geben würde, würde das rauskommen, ein Gespräch mit dem Chef mit sich ziehen.
    Diesem Gespräch würde ICH relativ gelassen entgegen sehen. Es ist ja nicht so, dass da das Geläut angemacht wurde, um die Pizza nicht kalt werden zu lassen. ==>
    Ein KTW transportiert einen Patienten, der während des Transportes zu einem Notfallpatienten wird. Der RDV ordnet eine Fahrt mit blauen Blinklicht und Signalhorn an wählt jedoch "unbeabsichtigt" genau das Krankenhaus, was nicht das Nächstgelegene ist. Glück in Unglück. Die Patienten kann trotz allem zügig in ärztliche Obhut übergeben werden. Keine Folgeschäden etc. Ist mittlerweile auch wieder wohl auf.
    Ja mei, wenn ich überlege, wie oft wir mit einem auf dem ersten Blick unauffälligen Patienten losgefahren sind, und während der Fahrt dann doch entschieden haben, dass es vielleicht doch besser zügiger gehen sollte...
    Auch die Geschichte mit dem nächsten Krankenhaus -> angefahren wird das nächste GEEIGNETE Krankenhaus. Und wenn ich auf dem Weg dahin an fünf Krankenhäusern vorbei fahre, dann ist das halt so. Was bringt mir die geilste Chirurgie im Landkreis, wenn das Köpfchen schon rausguckt und die Häuser keine Gyn haben?

    Die LST fragt zwar nicht immer genau nach dem Grund, ist jedoch befugt, zu fragen, was sich geändert hat oder nicht.
    Und gerade wenn es ein KTW ist, wird er ziemlich genau nachfragen.
    Die Lei(d)tstelle würde bei uns gar nicht mitkriegen, wie wir ins Krankenhaus fahren, es sei denn, wir erzählen es ihr.
    Bei einem KTW ist es richtig, dass man da (hinterher) nachfragen kann / soll / muss. Aber auch da: wenn die Leitstelle Euch zu einem Patienten mit dem KTW schickt, und der dann während der Fahrt zu einem Notfall wird, dann ist das halt so. Und wenn ich auf dem platten Land bin, das NEF steht am anderen Ende des Landkreises, dann dürfte es bei einigermaßen stabilen Patienten schneller gehen, wenn ich mit viel Licht und Getöse ins GEEIGNETE Krankenhaus fahre...

    Ob das ein Kündigungsgrund ist, weiß ich nicht, die unangekündigte Signalfahrt sollte aber berechtigterweise eine Abmahnung mit sich ziehen.
    Warum? Klar, wenn die Leitstelle Euch zur geplanten Dialysefahrt schickt, sollte man halt das Geläut auslassen. Aber wenn sich doch der Patient im Auto befindet und z.B. nach der Dialyse schlecht ist, daraufhin es MIT Licht und Ton zurück in die Klinik geht, warum sollte das eine Abmahnung geben?

    Ich hoffe, dass ich dir als Rettungsdienstmitarbeiter nicht erklären muss, warum es wichtig ist, eine Signalfahrt anzumelden?
    Da wäre ich jetzt auch interessiert...

    BTW: Seit wann entscheidet die Leitstelle, ob ein Auto mit Blau unterwegs ist? Auf dem Hinweg zum Einsatz? Ja, da könnte man drüber streiten. Auf dem Rückweg mit Patient im Auto? Nein, definitiv nicht. Die Leitstelle KANN dann überhaupt nicht mehr entscheiden, weil sie den Patienten nicht kennt. Ihr vor Ort aber schon! Und die letztendliche Entscheidung ob Licht und Ton angemacht wird, trägt eh der Fahrer. Selbst ich als Notarzt kann nur meine Meinung zum Ausdruck bringen, dass es gerne schnell gehen darf, aber anordnen kann ich das nicht. Die Entscheidung, aber eben auch die Verantwortung trägt der FAHRER! Denn der muss letztendlich auch die Rübe dafür hinhalten, wenn was passiert.
    I'm a very stable genius!



  5. #15
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Es geht doch nicht darum, ob die Leitstelle entscheidet oder nicht sondern ob du informierst oder nicht. Übrigens, über die Fahrt mit Sonderrechte zum Einsatzort braucht man nicht streiten, das entscheidet die Leitstelle, die hier weisungsbefugt ist.
    Es geht darum, dass du die Fahrt bei der Leitstelle als nun beginnende Sonderfahrt meldest, nicht anmeldest
    Wenn du als NA, RA, RS die Entscheidung triffst, hast du einen Grund, der gerechtfertigt ist.

    Da es bei jedem Verband andere Anweisungen gibt, kann das durchaus unterschiedlich gehandhabt werden, aber im generellen kann gesagt werden, dass wenn eine Dienstanweisung besteht, dass man eine Änderung der LST mitteilen MUSS, halte ich ein nachfolgendes Gespräch mit etwaigen Konsequenzen durchaus für gerechtfertigt, jedoch müssen alle Faktoren berücksichtigt werden.
    Eine Information sollte allein aus rechtlichen Gründen erfolgen.

    Edit: ich habe vorhin "anmelden" geschrieben, das kann irreführend klingen, melden klingt besser



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