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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Cantabile Beitrag anzeigen
    Übrigens, über die Fahrt mit Sonderrechte zum Einsatzort braucht man nicht streiten, das entscheidet die Leitstelle, die hier weisungsbefugt ist.
    Ganz klares Jain.
    Wir haben ganz häufig, dass die Leitstelle das NEF nachfordert z.B. zur Schmerztherapie. Da ist dann ja ein RTW vor Ort. Und damit für die Leitstelle klar, dass die Situation soweit in Ordnung ist und da nur jemand hinmuss, der mal "was" spritzt. Diese Einsätze werden dann häufig als "Einsatz ohne" rausgegeben. Das finde ich mal völlig daneben. Genauso wie die meisten der RA / NFA neben mir. Und die fahren wir in der Regel dann trotzdem "blau". Wenn das Probleme geben würde, ginge das aber auch in die andere Richtung nach hinten los. Denn das könnte man ja auch mal als unterlassene Hilfeleistung auslegen, denn Schmerztherapie ist ja ein nicht unwesentliches Recht eines jeden Menschen.

    Eine Dienstanweisung zum Melden wie man jetzt unterwegs ist, besteht bei uns (zumindest in der Notfallrettung) nicht.
    Kann bei den KTW anders sein, gerade bei den HiOrgs, aber m.W.n auch dort nicht (wenn dann intern bei denen).
    Wie groß ist denn Euer Bereich? Wenn bei uns im Landkreis mit 10-15 Städten jedes Auto jede Änderung der Befindlichkeit melden würde, dann wäre unsere Kreisleitstelle wohl schnell überfordert. Wie gesagt, in der Notfallrettung ist es halt so, dass die Anmeldung für ein Krankenhaus über die Leitstelle geht, aber wie und woher nicht.
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  2. #17
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich kenns tatsächlich auch so, dass man der Leitstelle Bescheid gibt, wenn man mit Musik weiterfährt. Zum einen als Absicherung (selbst wenn man nur geblitzt wird, ist ein Nachweis leichter zu führen, wenn die Leitstelle Bescheid weiß) und zum anderen, weil man in der Regel ja doch auch das Krankenhaus informiert haben möchte, dass sich die Situation jetzt verändert hat.
    Aber vermutlich ist das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt. Daher kann man kaum sagen, ob sowas wirklich eine Abmahnung nach sich ziehen kann (bewusstes Handeln gegen eine Dienstanweisung kann zur Abmahnung führen) oder eben ganz normal ist...
    Interessanterweise schweigt sich der TE zu weiteren Details aus.
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  3. #18
    Administrator Avatar von Brutus
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    Keine Frage: gibt es eine Dienstanweisung, dann sollte man sich daran halten.
    Und der erste Punkt sollte im eigenen Interesse schon befolgt werden. Die Info an das Krankenhaus sehe ich geteilt: dort dürfte es relativ egal sein, ob da ein RTW mit oder ohne Blaulicht kommt. Da wäre die Info warum schon eher wichtig. Aber da würde ich als Notarzt nur dann eine weitere Rückmeldung geben, wenn es jetzt elementar anders abläuft (Beatmung, Rea, etc.)...
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  4. #19
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es ist aber vermutlich schon für ein KH von Interesse, wenn ein KTW (!!!) mit Signal kommt. Weil man da per se ja nicht mit einem akuten Notfall rechnen dürfte
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  5. #20
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    Bei einer initialen KTW Tour wärs wohl aber schon ganz nett zu wissen, dass da jetzt ein Patient ankommt, dem es so schlecht geht, dass er mit Blaulicht gefahren wurde.

    Ich kenne das eigentlich auch so, dass man der Leitstelle Bescheid gibt, wenn man mit Signal fährt. Ob man das jetzt wirklich machen muss, weiß ich aber nicht. Zumindest während meiner Zeit gabs auf jeden Fall keine Dienstanweisung dazu. Wenn es die gibt, dann kam die schon vor meiner Zeit.
    Gleiches gilt für Änderungen des ursprünglichen Fahrtziels.

    Bin aber auch schon mit Signal gefahren ohne die Leitstelle zu informieren. Hat die Leitstelle vermutlich einfach nie erfahren.
    Gerade sowas wie „Nachforderung Analgesie“, was Brutus oben schon erwähnt hatte, fahre ich trotzdem dringend. Meist fällt mir auch erst bei der Datenerfassung auf, dass der Einsatz ohne Sonderrechte gemeldet war.

    Aber in der initial geschilderten Situation (KTW - Patient wird zum Notfall und mit Blaulicht quer durch die Stadt ins KH gefahren) würde bei uns zumindest eine Nachtbesprechung stattfinden. Weniger um Abmahnungen zu verteilen sondern einfach um die Situation zu klären. Zumal KTW bei uns oft von Leuten besetzt werden, die keine Erfahrung in der Notfallrettung haben.

    Allerdings wissen die Chefs ja genausowenig wie die Leitstelle, was der KTW den ganzen Tag so treibt und wenn keiner was sagt, wird’s wohl auch keine Konsequenzen haben.



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