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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Also, Tage ohne Mittagspause sind bei mir seit fast 8 Jahren eher ne Ausnahme...wenn man es nur will, findet man fast immer Zeit dafür.



  2. #27
    Registrierter Benutzer Avatar von Doc07
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    Zur Info an die Kollegen in einer ähnlichen Situation:
    Eine Unbedenklichkeitbescheinigung wird mangels Ärztekammern in der Schweiz von jeweiligem Kantonsarzt ausgestellt. Ihr sollt mit folgenden Unterlagen an jenen von ihrem Wohnkanton wenden:
    - Mitteilung Privatadresse zur Verrechnung
    - Mitteilung Zweck
    - Kopie aktueller Lebenslauf
    - Kopie Arztdiplom
    - Kopie Dr.-Diplom (falls erworben)
    - Kopien Arbeitszeugnisse der Anstellungen im Kanton XXX

    Die können euch die Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache ausstellen. Die Kosten betragen Fr. 100 (deutsche Ausführung) resp. Fr. 150 (englische Ausführung). Nach Eingang der Unterlagen muss – sofern keine Nachfragen bestehen – mit einer Bearbeitungszeit von 7 Arbeitstagen gerechnet werden.

    Was ich alles bisher als Kosten hatte:

    - Reisekosten für Vorstellungsgespräche: CHF890 (Zugbilette, Flüge, Hotels, Verpflegung)
    - Gebühren inkl Begläubigungen: CHF360, darunter:
    1. die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde - CHF 40
    2. einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) - CHF 20
    3. einen Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des Arzt- berufes berechtigt (Abschlussdiplom) -CHF 50
    4. Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass die Nachweise über die geforderten Ausbildungsvoraussetzungen der in Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 07.09.2005 in der jeweiligen aktuellen Fassung verlangten Nachweisen gleichstehen (EU-Konformitätsbescheinigung = EU-Gleichwertigkeitsbescheinigung) - bei der MEBEKO zu bestellen, CHF 150.
    5. gegebenenfalls ein Nachweis über Berufserfahrung von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates
    6. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ärztekammer des Herkunftsmitgliedstaates - beim Kantonsarzt zu holen, CHF100
    7. eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufs (nicht älter als drei Monate vor der Antragstellung) - kann jeder approbierter Arzt ausstellen.

    Ich hatte drei Vorstellunggespräche, alle über einer Agentur organisiert. Die Termine wurden womöglich gebündelt. Die Zusagen dreier Kliniken folgten innert Tagen und insgesamt 3 Wochen nach dem Anfang der Stellensuche bin ich bei meinem ersten Job in Deutschland gelandet. Wow! Alles ging so schnell und unkompliziert, ich kann das nur jedem empfehlen.
    Geändert von Doc07 (16.11.2017 um 16:49 Uhr) Grund: Ergänzung



  3. #28
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    5500? Vielleicht im Tessin... in der Deutschschweiz steigt man doch deutlich höher ein. Wenn du tatsächlich 5500 bekommst, dann unbedingt über den VSAO nach einer besser zahlenden Klinik suchen
    Sehe ich ganz genauso. Kenne niemanden, der so wenig verdient brutto vor allem. Am USZ ist der Einstieg auch weit höher. Also das ist schlichtweg falsch.



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