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Zitat von
Mano
Naja, wenn er dich hinhällt und drei Monate vor Ende deines Vertrages dir keine definitive (d.h. schriftliche) Zusage bzgl. einer Verlängerung machen möchte, dann hast du ja wohl jedes Recht dich anderswo zu bewerben und entsprechend ein vorläufiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen.
Evtl. kannst du ja auch die Fristsetzung mit dem Arbeitsamt begründen: "Da die Entscheidung zur Verlängerung meines Vertrages derzeit noch aussteht habe ich mich am x.x. beim zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Vom Arbeitsamt wurde ich, zur Vermeidung einer etwaigen Kürzung meines Arbeitslosengeldes, aufgefordert mich innerhalb der nächsten 4 Wochen nachweislich zu bewerben. Um dieser Pflicht nachzukommen benötige ich bis zum x.x. ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemäß §x des Tarifvertrages." - das an deinen Chef und nachrichtlich an die Personalabteilung...
Danke für die Antwort und das Verständnis. Das scheint mir echt eine gute Herangehensweise zu sein. Aber wird man wirklrich vom Arbeitsamt dazu aufgefordert sich so schnell zu bewerben?