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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Natürlich kann man sich das Logbuch jährlich in den einzelnen Spalten abzeichnen lassen. Und auch ein Zwischenzeugnis kann und darf man sich geben lassen. Sollte man dann die Stelle wechseln, bekommt man von der vorherigen Stelle selbstverständlich auch ein „richtiges“ Weiterbildungszeugnis für diese Zeit. Und natürlich braucht man für die Restzeit beim nächsten Arbeitgeber dann nochmal Logbuch (abzeichnen der restlichen Tätigkeiten) und ein abschließendes Weiterbildungszeugnis.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #7
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Da eigentlich mindestens jährliche Einträge in das Logbuch vorgesehen sind, ist das natürlich okay, ihn darum zu bitten (wobei du die Einträge schon selbst machen musst und er dann unterschreiben). Zwischenzeugnis ist auch absolut in Ordnung. Ob eine Frist von fünf Tagen okay ist... ich würde ihm erstmal keine Frist setzen.
    Die Situation ist folgendes: Da ich in dieser Klinik keine Zukunft mehr für mich sehe, möchte ich auch nicht mehr da arbeiten. Ich möchte in diesen 3 Montan 2 elektive Eingriffe an mir durchführen lassen (Auge-Nase), die dazuführen werden, dass in diesem 3 Monaten augrund von Krankentagen, Urlaub und Feiertagen kaum noch in der Klinik bin. Deshabl wollte ich ihn eine Frist setzen, weil er mir auch mit den Publikationen ständig fristen setzt.

    Danke



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Achso- dann kannst auch das Weitbildungszeugnis und das Logbuch jetzt schon ausstellen lassen. Aber du musst natürlich damit rechnen, dass der Chef dann 1+1 zusammenzählen kann.
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Würde ich trotzdem nicht machen. Ist ja im Prinzip egal, wie schnell er mit dem Logbuch ist. Du brauchst es ja erst am Ende der Weiterbildungszeit. Das Zeugnis sollte er hat fertighaben, wenn du tatsächlich kündigst und deinen letzten Arbeitstag hast. Für eine Bewerbung wirst du es eher nicht brauchen.
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  5. #10
    Platin Mitglied
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    Naja, wenn er dich hinhällt und drei Monate vor Ende deines Vertrages dir keine definitive (d.h. schriftliche) Zusage bzgl. einer Verlängerung machen möchte, dann hast du ja wohl jedes Recht dich anderswo zu bewerben und entsprechend ein vorläufiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen.
    Evtl. kannst du ja auch die Fristsetzung mit dem Arbeitsamt begründen: "Da die Entscheidung zur Verlängerung meines Vertrages derzeit noch aussteht habe ich mich am x.x. beim zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Vom Arbeitsamt wurde ich, zur Vermeidung einer etwaigen Kürzung meines Arbeitslosengeldes, aufgefordert mich innerhalb der nächsten 4 Wochen nachweislich zu bewerben. Um dieser Pflicht nachzukommen benötige ich bis zum x.x. ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemäß §x des Tarifvertrages." - das an deinen Chef und nachrichtlich an die Personalabteilung...



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