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Hallo,
Ich habe dieses jahr Abi gemacht und will nächstes Jahr Medizin studieren. Ich hab ein Abi von 1,1 und hatte Mathe, Chemie und Physik als Leistungskurs. (Alles mit 1)
Ich werde mich zum WS 18/19 bewerben und bin jetzt ein wenig unsicher, was die Sache mit dem Bundesverfassungsgericht betrifft. Aktuell hätte ich bei allen Unis, an die ich gehen wollen würde, einen Platz bekommen.
Meine Frage ist, ob die Chancen groß sind, dass zum kommenden Wintersemester das alte Verfahren noch bestehen bleibt. Denn nur weil möglicherweise das BVerfG die Verfassungswidrigkeit beschließt, gibt es ja nicht direkt Änderungen, da das nicht deren Aufgabe ist. Ist denn eine Änderung des Verfahrens in einem halben Jahr zu realisieren?
Natürlich sind das alles nur Mutmaßungen, aber ich kann das überhaupt nicht abschätzen, wie lange sowas dauern kann und würde mir vielleicht nur ein paar Fremdeinschätzungen wünschen...Danke im Voraus!
MEDIsteps -
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Keine Sorge, dich wird das erstmal alles nicht betreffen.
Die Entscheidung gibt es frühestens erst nächstes Jahr und wann dann irgendwas umgesetzt wird, bleibt ungewiss. Nächstes Jahr bleibt definitiv alles, wie es ist.
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Wäre es nicht möglich eine Änderung vor Mai, dort beginnt ja der Bewerbungszeitraum fürs WS, noch durchzubringen?
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Summsummsumm
Selbst wenn, dann würde es eher die Leute mit Wartezeit betreffen und außerdem garantiert eine Übergangsregelung geben.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
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Und mit 1,1 ist das ja ohnehin egal - selbst bei großen Veränderungen, egal wie diese aussehen werden, wirst du mit 1,1 nach wie vor exzellente Chance haben.
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