oh man ... lass dich von einem Steuerberater beraten!
(Die Kosten hierfür kannst du übrigens anteilig von der Steuer absetzen)
Der RettAssi zählt nicht (mehr) als Erstausbildung, damit kannst du keine Werbungskosten für dein Studium geltend machen (Studiengebühren, Fahrtkosten, Umzugskosten, Verpflegungsmehraufwand, Zinsen für Studienkredit, Bücher, Büromaterial, Laptop, Handy, Tablet, Aufwendungen für Internet und Telefonanschluss ...). Nur mit Werbungskosten lässt sich ein Verlustvortrag generieren, der in späteren Jahren (beim Berufseinstieg) mit positiven Einkünften verrechnet werden kann. Heißt, wenn man es richtig anstellt, zahlt man im ERSTEN Berufsjahr keine Steuern. Wenn du aber während des Studiums arbeitest und so auch schon ein kleines Einkommen hast, bringt dir das rein gar nichts. Ernsthaft, dann kannst du dir die Mühe sparen.
Du bist in der nachteiligen Regelung für Erstausbildungen, sodass du lediglich 6.000,- pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen kannst (auch wenn du nachweisen kannst, dass du weitaus höhere Kosten tragen musstest, werden dir nur die 6.000,- angerechnet). Sonderausgaben können nur im gleichen Veranlagungszeitraum mit positiven Einkünften verrechnet werden, sonst verfallen diese einfach. So kannst du dir keinen Verlustvortrag aufbauen. Nach derzeitiger Rechtslage bringt dir die Einreichung einer Steuererklärung also keinen finanziellen Vorteil.
Aktuell ist allerdings ein Verfahren beim BFH anhängig, welcher hoffentlich irgendwann darüber entscheiden wird, ob diese Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitstudium (bzw. Ausbildung) mit dem dt. Gesetz vereinbar ist. Du könntest also trotzdem eine Steuererklärung abgeben, in der du alle deine entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten qualifizierst und um Ruhen des Verfahrens bitten, solange die Klage noch nicht entschieden ist. Hierzu findest du im Internet Musteranträge. Den Antrag einfach der Steuererklärung beilegen und auf Post vom Finanzamt warten. Bzw. du kannst auch zuerst nur die Erklärung einreichen und darauf hoffen dass das Finanzamt diese einfach durchwinkt. Sollte es dir dennoch die Werbungskosten streichen, kannst du anschließend innerhalb von 4 Wochen einen Einspruch mit Verweis auf das laufende Verfahren einreichen.
In der Regel kann man nur 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreichen. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, die dazu führen, dass du sogar 7 Jahre rückwirkend deine Steuererklärung einreichen kannst.
Ich würde dazu tendieren, dass bei dir zweiteres zutreffen sollte. Da das hier allerdings ein Medizinerforum ist, wirst du sicher besser als manch ein anderer Student verstehen, dass Ferndiagnosen nicht zuverlässig sind ;)
Wie gesagt, willst du eine auf deine individuellen Umstände angepasste Lösung für deine Steuerprobleme erhalten, bleibt dir nur der Weg zum Steuerberater.