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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    wie ist das eigentlich mit dem Studentenstatus nach dem 12. Semester? Muss ich für das mündliche Examen immatrikuliert sein? Oder kann ich mich dann im Oktober exmatrikulieren und dann trotzdem das Examen machen?

    Beste Grüße



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    51
    Bei uns (Bochum, NRW) gibts extra den Hinweis, dass man aus versicherungstechnischen Gründen bis zum offiziellen Ende des PJ immatrikuliert sein muss, also bis Mitte April/Oktober, auch wenn man am Ende 4 Wochen frei nimmt. Das heißt man muss leider auch die Sozialbeiträge für das Semester bezahlen. Für M3 selbst muss man aber NICHT immatrikuliert sein, weshalb es bei uns folgenden Kompromiss gibt: Man kann sich einen Tag nach Ende des offiziellen PJ exmatrikulieren und bekommt anteilmäßig die Kosten fürs Semesterticket erstattet, nicht aber die Sozialbeiträge.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Man muss sich für das 13. Semester rückmelden, steht auch auf jeder Uni-Website.



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