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Wow... da gäb es einiges dazu zu schreiben ... (nach dem Urlaub )
Wissen macht nichts.
Ich habe mal eine Woche in der Kinderanästhesie hospitiert, weil ich sicherer im Intubieren werden wollte und meine Klinik nur wenige Intubationem hat (und dann quasi nur Früh- und Neugeborene).
Aber: ich war immer unter Aufsicht, trug also quasi keine Verantwortung, konnte gehen, wenn es für mich uninteressant wurde etc.
„Echte Arbeit“ mit Pflichten und Verantwortung hätte ich unbezahlt nicht gemacht.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Kommt drauf an...z.B. wird in der Praxis und auch in bestimmten KH Chirurgie/Innere (z.B. mit Ziel FA Allgemeinmedizin) das Gehalt des/der WBA von der KV ganz oder teilweise getragen. Das heißt natürlich, daß für diesen Betrag ..gnihihi...die immer weniger noch ambulant tätigen Ärzte voll aufkommen müssen und nicht etwa die Politik oder Krakenkassen (die sich aber dafür gerne mit dem "Ruhm" schmücken). Ansonsten denke ich mal, daß hier eine Verwechslung mit dem PJ vorliegt.
Ich möchte nochmal auf die "Schlüsselqualifikation" zurückkommen. Wenn es Inhalte aus der "stinknormalen" WBO sind (oder auch eine durch ÄK anerkannte Zusatzbezeichnung) hat sich Dein Chef vorab dazu verpflichtet, Dir diese Inhalte zu vermitteln und Dich auch zu vergüten. Punktum. Wer das nicht kann oder will, möge bitte seine Ermächtigung zurückgeben.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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hab so eine gratis-geschichte auch schon ein paar mal gehört. weiss aber nicht ob das dann anerkannt wurde, die person wollte es zumindest versuchen. den Arbeitsvertrag mit angemessenem Gehalt etc muss man ja eben nicht vorlegen bei der anerkennung.