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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    11.02.2008
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    zentral
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    long time ago
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    3.524

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    Wow... da gäb es einiges dazu zu schreiben ... (nach dem Urlaub )
    Wissen macht nichts.



  2. #27
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    03.05.2009
    Beiträge
    372
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Und zweitens wird deine Weiterbildungsstelle dafür bezahlt, dass sie dich weiterbildet.
    Von wem denn?



  3. #28
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich habe mal eine Woche in der Kinderanästhesie hospitiert, weil ich sicherer im Intubieren werden wollte und meine Klinik nur wenige Intubationem hat (und dann quasi nur Früh- und Neugeborene).
    Aber: ich war immer unter Aufsicht, trug also quasi keine Verantwortung, konnte gehen, wenn es für mich uninteressant wurde etc.

    „Echte Arbeit“ mit Pflichten und Verantwortung hätte ich unbezahlt nicht gemacht.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  4. #29
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von Lakemond Beitrag anzeigen
    Von wem denn?
    Kommt drauf an...z.B. wird in der Praxis und auch in bestimmten KH Chirurgie/Innere (z.B. mit Ziel FA Allgemeinmedizin) das Gehalt des/der WBA von der KV ganz oder teilweise getragen. Das heißt natürlich, daß für diesen Betrag ..gnihihi...die immer weniger noch ambulant tätigen Ärzte voll aufkommen müssen und nicht etwa die Politik oder Krakenkassen (die sich aber dafür gerne mit dem "Ruhm" schmücken). Ansonsten denke ich mal, daß hier eine Verwechslung mit dem PJ vorliegt.
    Ich möchte nochmal auf die "Schlüsselqualifikation" zurückkommen. Wenn es Inhalte aus der "stinknormalen" WBO sind (oder auch eine durch ÄK anerkannte Zusatzbezeichnung) hat sich Dein Chef vorab dazu verpflichtet, Dir diese Inhalte zu vermitteln und Dich auch zu vergüten. Punktum. Wer das nicht kann oder will, möge bitte seine Ermächtigung zurückgeben.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #30
    Registrierter Benutzer
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    13.01.2006
    Ort
    Heidelberg
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    4
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    262
    hab so eine gratis-geschichte auch schon ein paar mal gehört. weiss aber nicht ob das dann anerkannt wurde, die person wollte es zumindest versuchen. den Arbeitsvertrag mit angemessenem Gehalt etc muss man ja eben nicht vorlegen bei der anerkennung.



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