Wahrscheinlich wird es einfach genug sorglose Sachbearbeiter geben. Nur weil man etwas prüfen müsste, wird es ja noch lange nicht geprüft
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Hab auch keinen Arbeitsvertrag vorlegen müssen
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Wahrscheinlich wird es einfach genug sorglose Sachbearbeiter geben. Nur weil man etwas prüfen müsste, wird es ja noch lange nicht geprüft
In der Saarländer Weiterbildungsordnung steht, dass in dem Zeugnis die Zeit der Anstellung angegeben sein muss, was bedeutet, der Chef gibt quasi an, dass der Vertrag existiert.
In anderen Ärztekammern muss man für jeden Pups einen Arbeitsvertrag vorlegen, die scheinen entweder den Chefs nicht zu vertrauen oder sind Erbsenzähler. Entscheidend ist aber, dass in der WBO steht, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegen muss!
Kacken ist Liebe!
Salmonella ist Kacken!
What have you done today to earn your place in this crowded world?
Hmm. In WL steht da in den Anträgen nichts von. In der WBO steht, dass
Damit ist ja deutlich gemacht, dass Du nicht umsonst arbeiten kannst und damit Zeiten sammelst.Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen angemessen
vergüteter ärztlicher Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung
befugter Ärzte oder durch Unterweisung in anerkannten Weiterbildungs
-kursen.
Aber wie gesagt, ein Arbeitsvertrag wird zumindest nicht in den Checklisten oder Anträgen gefordert...
I'm a very stable genius!
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In Hessen: https://www.laekh.de/images/Aerzte/W...nerkennung.pdf
Wollen die auch alles (!!) sehen. Für die Zusatzbezeichnung brauchte ich auch noch den aktuellen Vertrag.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)