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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Bei uns wird 1. nach Freiwilligen gefragt 2. geguckt wer im Dienstplan denn am ehesten einspringen könnte (in dem Monat die wenigsten Dienste/WE-Dienste) und derjenige nochmal eindringlicher gefragt Wenns nicht geht, wird angeordnet. Neuerdings bekommen wir eine Pauschale von 80 Euro für kurzfristiges Einspringen.
    Bei uns ist hauptsächlich der Streitpunkt, wer von den Oberen die unangenehme Aufgabe wahrnehmen muss, den Dienst zuzuteilen. Der Chef/LOA mögen das nicht und sagen, wir Assis sollen uns einigen. Wenn wir das nicht tun, versinkt der LOA erstmal in Selbstmitleid... Aber ich muss sagen, für mich ist es psychologisch ein großer Unterschied, ob ich einen Dienst angeordnet bekomme oder "freiwillig" übernehme. Das ist nämlich nie freiwillig, weil ich lieber bei meiner Familie bin und dieser auch nicht erklären will, warum ich Ja gesagt habe.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  2. #12
    Premium Mitglied
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    132
    Wow, Firebird, das klingt nach einer tollen Chef mit tollem Konzept!!!! Bei uns wird auch immer nach Freiwilligen gesucht, im Zweifel wird mit Zwangszuteilung gedroht, und dann findet sich immer ein Assistent... Besonders schwierig sind natürlich die ganz akute Ausfälle (Stunden bis Minuten vor Dienstbeginn). Da ist man dann eh schon früh aufgestanden und hat im Zweifelsfall auch schon gearbeitet... dann kurz nach Hause gehen und für die Nacht wiederkommen, find ich heftig.



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    151
    Bei uns geht der Hintergrunddienst rein, wenn der Vordergrunddienst während des Dienstes ausfällt. Wenn er kurz vorher ausfällt oder während des Wochentages ist -wenn sich keiner Freiwillig findet- automatisch derjenige mit den wenigsten Diensten im Jahr dran.
    Wegen dem Telefon: Ich habe mehrere Kinder ,die alle drauf lauern, dass Freunde anrufen. Da geht immer jmd. dran. Kannst aber auch immer sagen, du sitzt gerade beim Sektfrühstück und hast geschätzt 1 Promille, kannst leider den Dienst nicht machen... Habe ich bisher zwar nicht angewandt, aber in der Fantasie schon ein paar mal durchgespielt



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Das perfide ist ja dabei, dass Du rein rechtlich erstmal das tun musst, was der AG sagt. Natürlich kannst Du dagegen klagen, und wirst auch sicher Recht kriegen. Aber was bringt Dir das im Nachhinein?
    Ich hab inzwischen schon so viele Dienste übernommen, dass mir die Lust nachhaltig und vollständig vergangen ist. Wenn ich das nächste Mal gefragt werde, sage ich nein und wenn ich verpflichtet werden sollte, leg ich denen eine Rechnung über Kinderbetreuung vor. Keine Ahnung, so 20€ Stundenlohn und dann die gesamte Zeit wenn ich losfahr bis ich wieder heimkomm. Und dann die Klinik zahlen lassen. Schau mer mal was dann passiert. Das wird natürlich vorher angekündigt und denen schriftlich mitgeteilt.
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich? Wer in heutiger Zeit KEIN Telefon mit Rufnummernanzeige hat, der macht eindeutig was falsch. Wenn ich frei habe, und das Krankenhaus ruft an, dann geht der AB ran.
    Natürlich hab ich Rufnummernanzeige. Aber bis vor Kurzem hatten die auch noch meine Festnetznummer und da geht auch mal meine Frau dran. Hab inzwischen alles löschen lassen. Private Nummern löschen lassen und mir ein Diensthandy mit extra Nummer zugelegt. Selbst wenn dann in dieser Klinik noch einige meine private Nummer haben, spätestens in der nächsten Klinik nicht mehr. Und das Extra-Handy hat kein Whatsapp und keinen AB. Nichts. Entweder ich hab Dienst, dann bin ich erreichbar oder nicht.
    Auslöser war dass ich im letzten Urlaub zwei Anrufe bekommen hab und vier Whatsapp die allesamt nicht sehr freundlich mich überreden wollten, dass ich Krankheitsausfälle kompensiere. Im Urlaub. Und ich war tatsächlich im Ausland.
    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Neuerdings bekommen wir eine Pauschale von 80 Euro für kurzfristiges Einspringen.
    Find ich gut. Das wär wenigstens mal irgendeine Form von "Danke". Aber von unserem Vorstand kommt auf ein Meckern von wegen "drei Wochenenden am Stück sind viel" die Antwort "von einem Arzt wird mehr Engagement erwartet". Wenn also nichtmal drei Wochenenden am Stück gewürdigt werden, sondern auch das noch nieder gemacht wird, kann man sich auch erstmal weigern und hoffen dass man weniger machen muss. Die Anerkennung ist dann ja die Gleiche.
    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Bei uns ist hauptsächlich der Streitpunkt, wer von den Oberen die unangenehme Aufgabe wahrnehmen muss, den Dienst zuzuteilen. Der Chef/LOA mögen das nicht und sagen, wir Assis sollen uns einigen. Wenn wir das nicht tun, versinkt der LOA erstmal in Selbstmitleid... Aber ich muss sagen, für mich ist es psychologisch ein großer Unterschied, ob ich einen Dienst angeordnet bekomme oder "freiwillig" übernehme. Das ist nämlich nie freiwillig, weil ich lieber bei meiner Familie bin und dieser auch nicht erklären will, warum ich Ja gesagt habe.
    Ist bei uns auch einer der größten Streitpunkte. Und ganz ehrlich: als Dienstplaner hab ich einfach keinen Bock mehr. Wieso soll ich ständig alle Kollegen so lange betteln und drohen bis sich letztlich einer findet. Sowas ist Job der Größeren, dafür bekommen die auch mehr Geld. Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten Entscheidungen zu treffen wenn sich die Assistenten nicht einig werden.
    Geändert von anignu (14.11.2017 um 02:15 Uhr)



  5. #15
    Banned
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    Selbst wenn man ans Telefon geht, und sich anhören muss, man solle einspringen etc., kann man auflegen, die nachfolgenden Anrufe unbeantwortet lassen, und dann behaupten, Netzprobleme seien schuld gewesen. Keiner könnte das Gegenteil nachweisen.
    Bei uns gibt es einen Hintergrund, der bei Ausfall übernimmt, allerdings existiert dieser Hintergrund nur als „gentleman‘s agreement“, und wird nicht bezahlt. Im Grunde kann man sich auch weigern, dann einzuspringen, weil die Regelung offiziell nicht existiert.
    Grundsätzlich gibt es sehr wohl einen Weg, dem Arbeitgeber wegen der kurzfristigen Änderungen weh zu tun. Jede Dienstplanänderung muss nämlich dem Betriebsrat vorgelegt, und von diesem abgenickt werden. Wird die Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeholt (was meistens der Fall sein dürfte), kann der Betriebsrat klagen, und wird sicher Recht bekommen, wie unlängst in mehreren Fällen bereits geschehen ist; dem Arbeitgeber drohen dann saftige Strafzahlungen bei erneuter Zuwiderhandlung. Man sollte sich also nicht die Mühe machen, selbst zu klagen, sondern einfach in jedem einzelnen Fall den Betriebsrat informieren; dieser ist dann nämlich zum Handeln verpflichtet, und kann die Meldungen nicht ignorieren.



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