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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.643
    Nach erneuter Lektüre muss ich sagen, dass du wahrscheinlich doch Recht hast. Ich bin aber dennoch bereits gespannt auf des Rätsels Lösung

    P.S.: Alles was über "isch geh Schule" hinausgeht, ist heute schon hochakademisch



  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    Traurig aber wahr. Man sieht es auf Facebook, wo seriöse Radio- und Fernsehsender inzwischen ihre Postings mit Emojis versehen, damit der dümmste Leser wenigstens anhand der Bildchen kapiert, worum es geht.
    Ich hoffe einfach mal, dass in diesem Fall hier die Schulbildung nicht umsonst und der Satz so gemeint wie geschrieben war
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    15.01.2017
    Beiträge
    5
    Danke für die zahlreichen Anworten!
    Pardon, wenn meine Wortwahl für Verwirrung gesorgt hat.
    Mein Vater hat ab 2019 SEIT fünf Jahren eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Er arbeitet dort seit 2013.
    Also seid ihr der Meinung dass ich auch fünf Jahre bei meinem Vater wohnen muss um mich dort zu bewerben, sprich wenn ich nach der Schule zu ihm ziehe nochmal fünf Jahre warten müsste oder meint ihr dass eine Ummeldung zu ihm (Familiennachzug) reichen würde um mich ab 2019 dort zu bewerben.
    LG



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    08.10.2012
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    155
    Da sich hier wahrscheinlich keiner so genau mit dem schweizer Hochschulrecht auskennt, wäre es wohl das beste, wenn du die entsprechende Stelle einmal anschreibst. Die geben dir sicher eine Auskunft.
    So wie ich das allerdings verstanden habe, ist es ausreichend, wenn dein Vater die 5 Jahre nachweisen kann und du eine aktuelle Meldung über einen Wohnsitz in der Schweiz.
    Aber bitte frage einfach nach, damit es am Ende keine Enttäuschung gibt.
    Alles Gute weiterhin



  5. #15
    Platin Mitglied
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    04.07.2012
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    510
    Du müsstest meines Wissens halt die korrekte Niederlassungsbewilligung haben. Ob die automatisch erteilt wird, weil dein Vater seit 5 Jahren hier ist, du aber nicht, wage ich mal zu bezweifeln. Es wird dir aber im Endeffekt nur eine Auskunft bei den entsprechenden Behörden was bringen.

    EDIT: Es gibt offenbar eine Klausel für Kinder, ich gehe aber eigentlich davon aus, dass es dabei nicht um erwachsene Kinder geht...
    Geändert von ProximaCentauri (14.11.2017 um 23:58 Uhr)



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