Ich habe mir jetzt mal den Antrag zum Elterngeld angeschaut, weil es ja immer hieß, man könne das ja schon vor der Geburt ausfüllen. ABER, das geht ja gar nicht, ohne Name und Geburtsdatum vom Kind und die Geburtsurkunde muss man doch auch vorlegen
Also kann ich es doch erst nach der Geburt machen?
Außerdem gibt es da ein paar Punkte in dem Antrag, die ich nicht verstehe.
Punkt 1:
OK, wenn ich also direkt nach der Geburt 3 Wochen Resturlaub nehme, bekomme ich im ersten Lebensmonat des Kindes kein Elterngeld. Aber damit verfällt doch quasi ein Monat meiner 14 Monate Basiselterngeld?
Zweite Frage: so, wie ich das gelesen habe, soll man die Elternzeit erst ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen im Normalfall) beantragen. Darf ich denn während des Mutterschutzes überhaupt Resturlaub nehmen? Schließlich gilt das doch wie ein komplettes Beschäftigungsverbot? Auch in der Broschüre vom Bundesministerium für Familie habe ich keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden. Die Formulierung finde ich nicht eindeutig:
Heißt das jetzt, ich sammle nur Anspruch an, oder dass ich den Urlaub auch tatsächlich nehmen darf?
Letzte Frage: irgendwo im Antrag muss man ankreuzen, ob man aufgrund einer Erkrnakung etc. in der Schwangerschaft Gehaltseinbußen hatte. Ich hab zwar Beschäftigungsverbot, aber ich bekomme ja mein Durchschnittsgehalt weiter. Also würde ich da erstmal "nein" ankreuzen.