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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Genau, Du musst die Abrechnungen von 12 Monaten vor Mutterschutzbeginn einreichen. Zum Partner kann ich nichts sagen, beim ersten Kind war mein Mann ja noch Promotionsstudent und konnte keine Elternzeit nehmen, bei den anderen beiden hatte er den ersten und einem späteren lebensmonat, da war dann ja von Anfang an alles beantragt.

    LG
    Ally

    PS: mit Geschwisterbonus gabs sogar 1980 Euro, hatte vorher irgendwie gedacht, dass 1800 Euro wirklich das Maximum seien.
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #37
    unsensibel Avatar von Lava
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    Frage an die Privatversicherten hier: wie lange hat es gedauert, bis ihr das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen habt? Mein Antrag ist am 1.2.18 dort angekommen, aber passiert ist nocht nichts

    Außerdem hab ich vom Arbeitgeber ein ganzes Stück weniger Gehalt als "normal" bekommen. Kann das so sein?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #38
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    Ich bin nicht privat versichert, bei den Gesetzlichersicherten ist es jedoch so, dass die KK 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld zahlen (also 390 bis 403€ pro Monat) und der Rest zum eigentlichen Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt wird. Also Mutterschaftsgeld plus etwas niedrigeres Gehalt müsste etwa dem sonstigen Gehalt entsprechen.



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  4. #39
    unsensibel Avatar von Lava
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    Nope. Als privat Versicherte bekomme ich nur 210€ für die ganzen 14 Wochen. Und vom Arbeitgeber hab ich jetzt ca. 1000€ weniger bekommen als sonst Vielleicht ist das einfach das "normale" Gehalt ohne Dienste? Vorher hab ich ja im BV immer den Durchschnittslohne als Ausgleichszahlung bekommen.

    Antwort vom Bundesversicherungsamt kam übrigens heute. Die wollen erst noch die Geburtsbescheinigung, bevor sie über meinen Antrag entscheiden

    EDIT: Hab mal meiner Personalachbearbeiterung per Mail geschrieben und sie hat mir die Berechnung prompt geschickt. Nicht, dass ich da durchsteigen würde, aber es scheint soweit korrekt zu sein Die Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen halt weg.
    Geändert von Lava (26.02.2018 um 15:58 Uhr)
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  5. #40
    Diamanten Mitglied
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    Zur Info für alle, die überlegen während der Elterngeldzeit wieder Teilzeit zu arbeiten: Wenn man für diese Zeit Elterngeld Plus beantragt, dann darf man bis zu 50% seiner ursprünglichen Arbeitszeit arbeiten ohne dass das Elterngeld gekürzt wird



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