teaser bild
Seite 11 von 16 ErsteErste ... 789101112131415 ... LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 55 von 77
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    10.01.2009
    Beiträge
    3.893
    Die vergleichen halt Zuverdienst während vollem EG-Bezug mit Zuverdienst während des halben Elterngeldes. Und da bleibt beim letzteren schon mehr:

    „Beispiel zum Zuverdienst bei Elterngeld Plus:
    Zu berücksichtigendes Einkommen der Mutter im Bemessungszeitraum 1.500 Euro, Zuverdienst aus 20 Wochenstunden 1.000 Euro.

    Anspruch auf Basiselterngeld ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975 Euro.

    Anspruch auf Basiselterngeld mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro.

    Anspruch auf Elterngeld Plus ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975, 975 / 2 = 487,50 Euro.

    Anspruch auf Elterngeld Plus mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro, Prüfung der Nebenbedingung (Sind 325 Euro höher oder niedriger als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne anzrechnenden Zuverdienst? Antwort: 325 Euro sind niedriger als 487,50 Euro.) Pro Bezugsmonat und gleichzeitigen Zuverdienst in Höhe von 1.000 Euro werden 325 Euro Elterngeld Plus ausgezahlt.

    Fazit des Beispiels: Beantragt die Mutter für 12 Monatsbeträge Basiselterngeld und verdient 1.000 Euro dazu, erhält sie in Summe 12 x 325 = 3.900 Euro Basiselterngeld. Nimmt sie stattdessen das neue Elterngeld Plus in Anspruch, so erhält sie bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro in Summe 24 x 325 = 7.800 Euro Elterngeld Plus - und damit doppelt so viel!“

    Unterm Strich kriegt man am meisten (EG) raus wenn man nicht dazu verdient, bzw erst wieder nach dem Bezugszeitraum.
    Blöd nur wenn man kurzfristig doch eher was verdienen will und man hat es anders beantragt.



  2. #52
    Toastbrot im Regen
    Registriert seit
    13.06.2009
    Ort
    Vorbei, bye bye
    Beiträge
    1.194
    Ich beanspruche mal euer Schwarmwissen zum Thema Basiselterngeld und EG plus... Wenn beide Eltern Elternzeit nehmen, stehen einem ja max. 14 Monate zu. Wenn man nun also 3 Monate EZ gleichzeitig nehmen möchte (Monate 7-9) und ein Elternteil bis einschließlich dem 15. Lebensmonat, so könnte man Elterngeld plus beantragen, auch wenn man in diesem Zeitraum nicht in Teilzeit arbeitet, ist das korrekt? Kumulativ wären es dann 10 Monate Basiselterngeld und 8 Monate Elterngeld plus. Der Rechner vom BMFSZ hilft da leider nicht wirklich weiter, der zeigt einem auch an, dass beide Elternteile 14 Monate Basiselterngeld beziehen können



  3. #53
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.09.2006
    Beiträge
    5.490
    EG plus kannst du auch beantragen, wenn du nichts dazu verdienen willst.



  4. #54
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    26.01.2009
    Beiträge
    413
    Ich hänge mich mal an den alten Thread ran mit meiner Frage:

    Ich bekomme seit Ende des Mutterschutzes Ende Oktober Basiselterngeld (Höchstbetrag). Nun hab ich überraschend im November eine Auszahlung vom Arbeitgeber bekommen (Rückrechnung für ein paar Monate im Frühling 2019... kenne Ahnung was genau das ist, hat womöglich mit dem neuen VKA-Tarif zu tun...). Muss ich das nun der Elterngeldstelle melden und mir abziehen lassen für November? Oder gilt das als Gehalt in den Monaten die auf der Abrechnung stehen?

    Ich fürchte die Antwort schon zu kennen und finde das irre ärgerlich...



  5. #55
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Du fürchtest richtig, sofern sich da nichts mit all den Reformen der letzten Jahre, die ich nicht mehr verfolgt habe, geändert hat.



Seite 11 von 16 ErsteErste ... 789101112131415 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook