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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?



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  2. #72
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von epeline Beitrag anzeigen
    Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?
    So ist es. Mein Mann hat auch bei Kind zwei und drei den ersten Monat Elternzeit gehabt (und dazu einmal den fünften und einmal den zehnten) und da gab es keine Probleme mit der Zahlung, gab jeweils den Höchstsatz einschließlich Geschwisterbonus von 1980 Euro im Monat. Und beide sind nicht am 1. geboren.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  3. #73
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von epeline Beitrag anzeigen
    Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?
    Aber nehmen wir an, das Kind wird Mitte November geboren. Mein Mann arbeitet also noch den halben November und kriegt Ende November das Gehalt dafür. Dann hat er doch im ersten Lebensmonat ein Einkommen, was angerechet werden muss

    Hab im Elterngeldrechner auch mal Elterngeld Plus probiert, aber da kommt das gleiche raus wie mit dem Basiselterngeld.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  4. #74
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Angenommen, das Kind wird am 15.11. geboren. Dann ist der erste Lebensmonat der 15.11. bis 14.12.
    In diesem Zeitraum hat dein Mann doch dann kein Gehalt. Der Bezugszeitraum steht ja auf dem Lohnzettel drauf.

    Bei Elterngeld Plus bekommt man nur die Hälfte des berechneten EG ausgezahlt, dafür aber doppelt so lang



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  5. #75
    unsensibel Avatar von Lava
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    Hm, also ist es dann egal, wann das Geld ausgezahlt wird?
    Hab im Internet einige Beispiele gefunden von Selbstständigen, die z.B. vierteljährlich Geld ausgezahlt bekommen. Da wird vorgeschlagen, für den Monat der Auszahlung tatsächlich keinen Elterngeldmonat zu nehmen. Ebenso, wenn ein Kund eine schon lange ausstehende Rechnung bezahlt.
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