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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,


    weiß ggf. jemand hier, ob es in Deutschland noch möglich ist, zwei Facharzttitel zu erwerben? Und ist es möglich, sich mit beiden Facharztbezeichnungen niederzulassen und kassenärztlich abzurechnen? Oder dürfte man eine der beiden Richtungen dann nur privat abrechnen?

    Mein Hintergrund ist, dass ich mich zwischen 2 Fachrichtungen nicht wirklich entscheiden kann, ich mag sie einfach beide total gern und würde beide gerne mein Leben lang ausüben. Die beiden sind (in meinen Augen) auch sehr sinnvoll verknüpfbar, insbesondere im niedergelassenen Bereich (Kinderheilkunde und Kinder-Jugend-Psychiatrie). Nun frag ich mich, ob das in Deutschland möglich ist, oder ich dafür in der Schweiz bleiben müsste.


    Freu mich über Antworten



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  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Doppelfacharzt ist nach wie vor möglich und in Fächern, die sich sinnvoll ergänzen (Rad/Nuk oder ACh/UCh) gar nicht mal soo selten. Es wird ja sogar auf die anteilige Anrechnung in der WBO hingewiesen. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn in der heutigen Zeit man/frau als Muttersprachler unmittelbar nach dem FA als OA mit allen Privilegien einsteigen kann, wohingegen man in Zweitfach formaljuristisch korrekt wieder als Assi vergütet und behandelt wird, sei dahingestellt. Natürlich ist ein Doppel-FA auch später seeeehr gerne gesehen (im aktuellen Arbeitsmarkt spielt das jetzt aber auch nicht so eine große Rolle), aber das doppelte Gehalt ist da auch nicht drin. Eine Kassenzulassung auf eigenes Risiko (ich meine jetzt nicht als angestellter MVZ-Arzt etc.) dürfte unsinnig, wenn nicht sogar unmöglich sein. Da bräuchte man zufällig zwei freie halbe Kassenarztsitze am gleichen Ort, reduziert sich damit locker die Vergütung, hat aber ganz sicher die doppelte bürokratische Arbeit, doppeltes Regressrisiko und wenn es ganz dumm läuft, 2x Dienste, nämlich im Fachgruppendienst als Kinderarzt und allgemeinärztlich mit der KJP-Zulassung. Da schon eine "normale" KV-Zulassung eine >150% Stelle bedeutet, möchte ich mir das lieber nicht vorstellen. Acha ja, die Haftpflichtversicherung wird auch nicht sinken.
    Ganz genau wird es aber nur die KV sagen können, wobei auch die einfache Sachbearbeiterebene mit solchen Komplexvorgängen schon überfordert sein dürfte. Angestellt im MVZ mag es u.U. etwas anders aussehen. Als Privatarzt kann man im Prinzip tun und lassen was man will, muß aber drauf vorbereitet sein, im Konfliktfall von der Gegenseite (ÄK, PKV, Staatsanwalt etc.) ans Bein gepinkelt bekommen, wenn man auf verschiedenen Hochzeiten tanzt. Und die Gesetze bzgl. Fortbildung sind auch nicht in Stein gemeißelt, sobald die Fortbildungspunkte fachspezifisch eingereicht werden müssen, ist es eh vorbei. Also, als Wunschperspektive würde ich das nicht ins Auge fassen wollen. In reality lassen die KollegInnen, die zufällig zwei FA-Titel haben, eher einen davon ruhen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  3. #3
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Nur so nebenbei:
    da hat aktuell ein FA Radiologie einen Prozess gegen die KV verloren, weil er sich in seinem Urlaub vom Praxispartner hat vertreten lassen. Der war zwar auch FA Radiologie UND Nuklearmedizin, und insofern kompetent, aber von der KV für die konkrete Praxisadresse nur als Nuklearmediziner genehmigt. Pech gehabt. Du müßtest dann für jeden Urlaub einen Vertreter mit gleichartiger KV-Zulassung haben. Ich würde so nicht arbeiten wollen.
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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Traurig, wie man von der KV und den Versicherungen gegängelt wird...

    Inhaltlich sinnvoll stell ich mir die o.a. Kombination v.a. in Hinblick auf die stationäre Psychosomatik vor...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort

    Hm, schade. Ich sehe mich später eindeutig im niedergelassenen Bereich. Da bliebe dann in meinem Fall wohl nur die Option, Kinderarzt zu werden mit zusätzlicher Psychotherapie-Ausbildung. Wäre dann halt leider nur die Kurzvariante einer richtigen psychotherapeutischen Facharztausbildung. Aber besser als nix -- sowohl für mich, als auch für die Patienten, gerade KJP ist ja ein sehr unterversorgtes Gebiet, und eine Kinderärztin mit "immerhin" Kurz-Psychotherapie-Ausbildung könnte da vielleicht zumindest einiges abfangen und versorgen, bis ein richtiger Therapieplatz frei wird.

    Wegen dem Urlaub bzw. Vertretung muss ich fragen: wenn ich Urlaub hab, mach ich dann nicht einfach meine Praxis zu? Wenn ich bei meinem Augenarzt anrufe, kommt auch öfters nur: "Wir sind ab xx.xx. wieder für Sie da".



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