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Zitat von
AryaStark
Wegen dem Urlaub bzw. Vertretung muss ich fragen: wenn ich Urlaub hab, mach ich dann nicht einfach meine Praxis zu? Wenn ich bei meinem Augenarzt anrufe, kommt auch öfters nur: "Wir sind ab xx.xx. wieder für Sie da".
Zuerst die Antwort hierzu: im GKV-Bereich ist man verpflichtet, Abwesenheit von mehr als einer Woche der KV anzuzeigen und einen Vertreter namentlich zu benennen (also kein abstrakter Hinweis a la Telefonbuch). Das mag in der Praxis und je nach KV bisweilen unterschiedlich gehandhabt werden. Hast Du keinen Vertreter (z.B. weil Du der letzte FA der Richtung im Sprengel bist), gibt´s theoretisch auch kein Wegfahren. Anspruch hast Du nicht, bist ja (schein)selbständig. Habe kürzlich von einem Fall gelesen, bei dem ein "netter" Patient den Arzt anhand seiner Facebookeinträge aus dem Urlaub bei der KV "verpetzt" hat. Resultat: Disziplinarverfahren und Strafe für den Arzt. Dazu kommt noch die Einteilung für den KV-Bereitschaftsdienst, den man je nach KV-Sprengel teilweise unabgesprochen und auch in unterschiedlicher Frequenz "übergeholfen" kriegt. Natürlich mit dem Vermerk, daß jederzeit Planänderungen möglich sind. Entweder beauftragst Du dann für > 1000 EUR/D einen Vertreter oder das war´s dann mit dem Urlaub. Die zunehmende Unlust, sich niederzulassen und die hohe burn-out und Scheidungsrate kommt sicher nicht daher, daß es außerhalb der Großstadt kein Theater gibt oder was da alles so offiziell erzählt wird...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"