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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von AryaStark Beitrag anzeigen
    Wegen dem Urlaub bzw. Vertretung muss ich fragen: wenn ich Urlaub hab, mach ich dann nicht einfach meine Praxis zu? Wenn ich bei meinem Augenarzt anrufe, kommt auch öfters nur: "Wir sind ab xx.xx. wieder für Sie da".
    Zuerst die Antwort hierzu: im GKV-Bereich ist man verpflichtet, Abwesenheit von mehr als einer Woche der KV anzuzeigen und einen Vertreter namentlich zu benennen (also kein abstrakter Hinweis a la Telefonbuch). Das mag in der Praxis und je nach KV bisweilen unterschiedlich gehandhabt werden. Hast Du keinen Vertreter (z.B. weil Du der letzte FA der Richtung im Sprengel bist), gibt´s theoretisch auch kein Wegfahren. Anspruch hast Du nicht, bist ja (schein)selbständig. Habe kürzlich von einem Fall gelesen, bei dem ein "netter" Patient den Arzt anhand seiner Facebookeinträge aus dem Urlaub bei der KV "verpetzt" hat. Resultat: Disziplinarverfahren und Strafe für den Arzt. Dazu kommt noch die Einteilung für den KV-Bereitschaftsdienst, den man je nach KV-Sprengel teilweise unabgesprochen und auch in unterschiedlicher Frequenz "übergeholfen" kriegt. Natürlich mit dem Vermerk, daß jederzeit Planänderungen möglich sind. Entweder beauftragst Du dann für > 1000 EUR/D einen Vertreter oder das war´s dann mit dem Urlaub. Die zunehmende Unlust, sich niederzulassen und die hohe burn-out und Scheidungsrate kommt sicher nicht daher, daß es außerhalb der Großstadt kein Theater gibt oder was da alles so offiziell erzählt wird...
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  2. #7
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    Hm ... mein Vater ist Hausarzt, da war das bis jetzt eigentlich immer ziemlich unaufgeregt mit der Vertretung, aber liegt natürlich daran, dass es relativ viel Hausärzte gibt im Vergleich zu spezielleren Fachärzten. Dienste fallen mittels der neuen ÄBD-Regelung nur noch wenige pro Jahr an und lassen sich problemlos verkaufen.

    Der Fall, von dem du berichtest, ist ja der absolute Hammer. Hast du da einen Link zu? Wüsste gern, in welchem KV-Gebiet das war, damit ich da einen großen Bogen drum mache bei den Fachärzten in meiner Umgebung sind viele eigentlich sehr häufig im Urlaub und haben auch sehr ausgewählte Öffnungszeiten (täglich 9-11 und Donnerstag 15-17 Uhr, etc). Liegt vielleicht daran, dass es hier nicht wirklich ländlich ist und daher immer ein Vertreter möglich ist. Aber der kann dann, nehm ich an, auch mal 20 km entfernt sein? Sooo viele Dermatologen etc. gibts hier auch nicht.



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  3. #8
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    Achja, wie ist das denn bei reinen Privatpraxen? Haben die auch mit Diensten, Urlaubsvertretung etc. zu tun oder können sie da theoretisch machen, was sie möchten?



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  4. #9
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    Eine Privatpraxis ist nicht im Pool, da für eine solche Praxis der Sicherstellungsauftrag nicht gilt. Deshalb ist der Inhaber einer solchen Praxis frei wie ein Vogel.



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  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Da Du als Privatarzt keinen "Sicherstellungsauftrag" hast, kannst Du arbeiten, wie Du willst. Die Dienstverpflichtung ist je nach KV unterschiedlich geregelt,je nach Bundesland werden auch Privatärzte herangezogen. Da die Versicherungspflichtgrenze andauernd hochgesetzt wird (die wenigsten jungen Eltern verdienen so viel), sind privat versicherte Kinder mittlerweile recht selten. Und die aktuell geburtenstarken Bevölkerungsteile sind nicht privat versichert. Das muß man alles berücksichtigen für so ein "Geschäftskonzept"
    Du studierst noch? Es gibt auch Fachforen, wo man sich z.B. als klinisch fortgeschrittener Student registieren lassen kann und dann auch im Sinne der Nachwuchsinformation (von Gewinnung kann man nicht in jedem Fall sprechen) sich von erfahrenen KollegInnen informieren lassen kann. Die Anzahl der hier schreibenden mit Erfahrung im KV-System dürfte übersichtlich sein, die mit langjähriger Erfahrung noch viel niedriger. Grundsätzlich sollte man wissen, daß es in Deutschland mächtige politische Strömungen gegen eine klassische Praxisniederlassung gibt, die gewollt prekäre Vergütungssituation in manchen Fächern (Kinderheilkunde gehört leider dazu) und die daraus resultierende Unterversorgung sind ein Teil davon. Die Rahmenbedingungen können sich u.U. recht schnell drastisch verschlechtern, je nach zukünftiger Regierung (die ist ja derzeit auch nicht klar...). Politisch propagiert ist eine Anstellung als FA im MVZ. Gerne betrieben von Konzernen, die wie ein Sonnengott oder Mittelgebirge heißen. Siehe auch hier im Forum Mit ein paar Klicks zum MB wirst Du deren Tarifverträge finden. Dort gibt es keine Extravergütung für einen Doppel-FA. Bestenfalls wirst Du eine oder zwei Stufen höher eingestuft. Führungskräfte haben AT-Verträge, da werden aber andere Sachen verlangt (z.B. genug stationäre Einweisungen oder ähnliches, Hauptsache die Rendite stimmt). Und wenn die Zahlen nicht stimmen, dann bist Du raus. Gewinn wird im DRG-System aus den Personalkosten gezogen, weil so ziemlich alles andere sich kaum beeinflussen läßt (korrekte Abrechung vorausgesetzt).Aber wie gesagt, es kann sich (noch) jeder frei informieren, nachrechnen und auch entsprechend entscheiden.
    Oder den Vater fragen (sofern er in Deutschland HA ist). Kommt dann vielleicht glaubhafter rüber als Foreneinträge.
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