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  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    23.11.2017
    Beiträge
    1
    Hallo!
    Ich habe bereits im Ausland studiert und dafür Leistungen nach BAföG bezogen. Nächstes Jahr möchte ich dann gern über die Wartezeitquote in Deutschland Medizin studieren. Allerdings habe ich bereits BAföG erhalten und bin daher auf die Unterstützung meiner Eltern angewiesen. Ich möchte keinen überteuerten Studienkredit aufnehmen und könnte bei meinen Eltern wohnen. Würde das als Sozialkriterium 3 (Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen) zählen, immerhin bin ich aus wirtschaftlichen Gründen an den Studienort gebunden? Hat jemand Erfahrung damit?
    Und noch eine Frage: sagen wir, bei Hochschulstart steht 14 WS und DS 2,5, bei der spezifischen Uni zusätzlich noch OP 1, SK 3, DN 2,3. Ich habe irgendwo in dem Forum gelesen, dass die Wartesemester nur für die Runde zählen, ob man überhaupt einen Platz über die Wartezeitquote bekommt, danach zählen nur noch OP, SK und DN. Bedeutet das, wenn ich 16 WS, aber SK 4 habe, keinen Platz an der gewünschten Uni bekomme?
    Danke schonmal für die Anwort(en)!



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Zitat Zitat von icepsy Beitrag anzeigen
    Würde das als Sozialkriterium 3 (Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen) zählen, immerhin bin ich aus wirtschaftlichen Gründen an den Studienort gebunden?
    Meines Wissens nicht, siehe Punkt 3 in https://zv.hochschulstart.de/fileadm..._-_10.2017.pdf

    Wie auf https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe350_3 steht:

    "Die Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass eine Zulassung an einem anderen Studienort mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Die Nachteile müssen schwerer wiegen als die Nachteile, die normalerweise damit verbunden sind, wenn eine Bewerberin bzw. ein Bewerber wegen des Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnen kann."

    Zitat Zitat von icepsy Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, wenn ich 16 WS, aber SK 4 habe, keinen Platz an der gewünschten Uni bekomme?
    Das ist richtig.



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