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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Vielen Dank



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  2. #7
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
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    Beiträge
    2.062
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Kannst du vergessen. Das wird schon die DRV nicht mitmachen
    @ Wacken: Du äußerst Dich immer wieder sehr negativ bzgl. Honorararzttätigkeiten, so als wäre es da facto unmöglich...?!

    Was machen dann die vielen Agenturen, die Ärzte vermitteln ? Die Notarztbörse scheint ja nicht gerade pleite zu gehen...

    Ich überlege, nach dem FA neben der Klinikstätigkeit evtl. NEF zu fahren und habe mich mit der Marterie noch nicht so gründlich aus einandergesetzt.
    Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)



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  3. #8
    the day after
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    Beiträge
    9.503
    Lasse,
    Wenn ich Wacken richtig verstanden habe ist es als nebentätigkeit kein Problem sofern du eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 15h/Woche gleichzeitig hast. Alleinige honorartätigkeit insb NEF ist wegen Streit mit DRV schwierig. Aber Wacken wird das sicher nochmal richtig stellen.

    Ruhige Nacht uns allen, seufz.



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  4. #9
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    1) Heutzutage wird man als Honorararzt zu 90% über eine Agentur beschäftigt, die einen als regulär angestellten Arzt anführt, nur halt auf definierte Zeit. Also keine Probleme mit der DRV. Einfach bei allen anmelden (siehe Kleinanzeigen DÄB) und schauen, was man da so bekommt. Geht übrigens auch vor der Facharztprüfung.
    2) Dein Auftraggeber muß ja den Facharztstandard gewährleisten. Gerade als "Einzeltäter" in der Anästhesie stelle ich mir das schwierig vor, weil Du ja einen Supervisor brauchst. Und auf einem so frühen WB-Stand kannst Du vermutlich auch nicht alle gängigen Verfahren. Wird also eher nicht klappen. Ganz ausgeschlossen ist Honorararzt ohne Facharzt nicht (habe gerade wieder eine e-mail vorliegen), das sind dann aber so Sachen wie Wochenendvertretung im Sommer an einer Rehaklinik etc.. Die Erfahrung lehrt, daß bei plötzlichem Personalmangel bei Assistenzärzten eher durch Headhunter im Ausland gesucht wird und dann ein Schwung Bulgarier, Rumänier etc. angestellt wird (die auf dem Paper pro forma gleich qualifiziert sind wie die Natives, u.U. aber mit weniger Geld zufrieden und auch oft nicht orientiert über ihre Arbeitnehmerrechte), und Honorarärzte eher plötzliche Ausfälle auf Oberarztebene kompensieren müssen.
    3) Der aktuelle Arbeitgeber muß eine Nebentätigkeit genehmigen. Das darf er nur tun, wenn es nicht mit dem AZG kollidiert. Du müßtest also einen der seltenen Jobs haben, wo man nie Überstunden oder kurzfristige Wechsel hat, und dürftest auch nur in bescheidenem Rahmen nebenher arbeiten (last but non least wird der Zweitjob nicht auf die WB angerechnet). Das macht es dann unlukrativ, zumal als Nicht-FA. Wenn Du Dich verständlicherweise im Hauptjob unterbezahlt fühlst, sollte man vielleicht da ansetzen.
    NA ist in jungen Jahren als Nebenjob eher realistisch, sofern man die Voraussetzungen hat. Hier droht (e) dann bisweilen aber eher Ärger mit der DRV und je nach AG ist das auch nicht sonderlich lukrativ, insbesondere unter dem drastisch erhöhtem Risiko, selbst zu verunfallen oder Opfer eines Übergriffs zu werden. Hier trägt u.U. sogar ein Boykott eher zur Verbesserung der Vergütung bei, die DRV bzw. das Gericht hat sich ja auch erst dann bewegt, als der Mangel in Meck-Pomm eklatant wurde.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von Solara Beitrag anzeigen
    Lasse,
    Wenn ich Wacken richtig verstanden habe ist es als nebentätigkeit kein Problem sofern du eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 15h/Woche gleichzeitig hast. Alleinige honorartätigkeit insb NEF ist wegen Streit mit DRV schwierig. Aber Wacken wird das sicher nochmal richtig stellen.
    Richtig, eine Festanstellung mit 15 Wochenstunden oder eine Praxis braucht es. Aber das gilt NUR für HonorarNOTärzte. Mit einem Jahr Berufserfahrung gibt's noch keinen NEF-Schein.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    3) Der aktuelle Arbeitgeber muß eine Nebentätigkeit genehmigen. Das darf er nur tun, wenn es nicht mit dem AZG kollidiert.
    Nein. Deine Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig bei deinem AG, er musss sie dir aber genehmigen. Für die Einhaltung des AZG bist du gegenüber deinem AG selbstverantwortlich. Das führt zu skurrilen, aber nachvollziehbaren Situationen, denn als freiberufler bist du nicht ans AZG gebunden. Das heisst, nach 24h in der Klinik kannst du problemlos sofort im Anschluss 24h freiberuflich NEF fahren. Danach musst du dann vor Wiederantritt deiner KH-Arbeit aber die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Umgekehrt darfst du nach einer freiberuflichen NEF-Schicht NICHT direkt in der Klinik arbeiten, eben wegen der Ruhezeiten. Und ich habe es schon erlebt, dass ein ehemaliger Kollege dafür abgemahnt wurde (war auch selten dämlich, 30 min nach NEF-Dienst Start der Hauptarbeit, und natürlich kamen dann noch 2 Einsätze - 3 Stunden zu spät gekommen. Aber auch ohne Verspätung mahnt der AG sowas zurecht ab, wenn er davon Wind bekommt.)

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    NA ist in jungen Jahren als Nebenjob eher realistisch, sofern man die Voraussetzungen hat. Hier droht (e) dann bisweilen aber eher Ärger mit der DRV und je nach AG ist das auch nicht sonderlich lukrativ, insbesondere unter dem drastisch erhöhtem Risiko, selbst zu verunfallen oder Opfer eines Übergriffs zu werden. Hier trägt u.U. sogar ein Boykott eher zur Verbesserung der Vergütung bei, die DRV bzw. das Gericht hat sich ja auch erst dann bewegt, als der Mangel in Meck-Pomm eklatant wurde.
    Die DRV ist geklärt. NA-Dienste als Bereitschaftsdienste sind vom Stundensatz idR bei weitem nicht so gut vergütet wie Honorareinsätze in der Anästhesie, aber dafür hat man halt die Möglichgkeit, ausserhalb von Einsätzen in Ruhe mit den Kollegen der Feuerwehr zu quatschen oder seinen eigenen Kram zu machen. "Nicht sonderlich lukrativ" nenne ich es aber nicht, wenn ich mit relativ wenig Arbeit in 24h 800-1200 Euro (brutto) verdiene...dafür müssen sich andere Berufe deutlich länger krummlegen.


    Zur ursprünglichen Frage: Honorartätigkeit in der Anästhesie mit einem Jahr Berufserfahrung - ich kann davon nur abraten. In den Kliniken, die Honorarkräfte suchen, musst du funktionieren, und dazu musst du wissen, was du tust. Du kannst nach einem Jahr unkomplizierte Narkosen in deinem gewohnten Setting aussitzen - aber ehrlich gesagt, mehr auch nicht. Dazu fehlt einfach noch Erfahrung. Ist nicht böse gemeint, aber das ging uns allen so. Du hast noch keine Intensiverfahrung, du hast keine Ahnung vom Handling akut auftretender Komplikationen und du kennst vermutlich nur die Standards, die an deiner Klinik gelten. Das kann in anderen Kliniken ein komplett anderes Setting sein. Und dann stehst du da, in einem Außensaal, deine vielleicht unerfahrene Pflegekraft ist grade mal weg und dir läuft dein Patient im Honorarbetrieb blau an. Kannst du das wirklich handeln? Ich kann nur dazu raten, ehrlich mit sich zu sein und das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Du übernimmst da mehr Verantwortung, als du momentan vom Ausbildungsstand her übernehmen kannst.



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